Dietikon: Junge (5) stürzt aus 5 Metern von Rutschbahn – Trampolino-Inhaber äussert sich

Aktualisiert

DietikonBub (5) stürzt aus 5 Metern von Rutschbahn – Trampolino-Inhaber äussert sich

Am Mittwoch kam es im Indoor-Spielplatz Trampolino zu einem Unfall. Ein Bub ist von einem Klettergerüst mit Rutschbahn heruntergefallen. Dabei musste der Fünfjährige mit der Rega ins Spital eingeliefert werden.

Darum gehts

  • Am Mittwoch ist ein Bub (5) im Spielparadies Trampolino aus fünf Metern von einer Rutschbahn gestürzt.

  • Die Rega musste ausrücken, um das Kind ins Spital einzuliefern.

  • Gegenüber «Blick» wehrt sich der Geschäftsführer des Trampolino. 

Am Mittwochnachmittag kam es zu einem Rega-Einsatz beim Kinderparadies Trampolino in Dietikon (ZH). «Ich war mit meinen Kindern da, als wir plötzlich Schreie einer Frau hörten», erzählte eine «Blick»-Leserreporterin gegenüber «Blick». Die Schreie galten der Mutter eines fünfjährigen Kindes, welches im Indoor-Spielplatz verunfallt ist. Der Bub fiel dabei aus fünf Metern Höhe von einer Rutschbahn auf den harten Boden.

Doch wie kam es zu diesem Vorfall? «Er spielte auf einem Klettergerüst und ist dort durch ein Netz hindurchgeklettert», so die Leserreporterin, die mit der Mutter des Opfers sprechen konnte. Von dort aus sei der Bub auf die Röhre einer roten Rutschbahn gestiegen, die eigentlich zum gesperrten Bereich des Spielplatzes gehöre. Er sei dann auf der Rutschbahn hochgelaufen, bis er aus fünf Metern Höhe stürzte.

«Der Betrieb nimmt die Sicherheit unserer Kinder nicht ernst»

Bei dem Sturz ist der Bub mit dem Kopf und dem Rücken aufgeschlagen. Blut war jedoch keines zu sehen. «Er bewegte sich nicht mehr, weinte nicht und hatte nur die Augen leicht geöffnet», erzählte die Leserreporterin gegenüber «Blick». 

Obwohl die Augenzeugin von schweren Verletzungen beim Fünfjährigen ausging, sagte die Kantonspolizei Zürich nach dem Unfall gegenüber «Züri Today», dass die Verletzungen nicht so gravierend seien wie ursprünglich angenommen. 

Für die Trampolino-Besucherin ist aber dennoch klar: Schuld am Unfall hat der Betreiber. «Es geht hier um die Sicherheit unserer Kinder. Der Betrieb nimmt das nicht ernst», sagt sie gegenüber «Blick».

Vor dem Vorfall sei der verbotene Bereich mit einem Klettverschluss abgesperrt gewesen, doch dieser hielt den Fünfjährigen nicht ab, auf die Rutschbahn zu steigen. «Wenn die Löcher im Netz mit Kabelbindern geschlossen wären, hätte das Kind da nicht durchsteigen können», so die Augenzeugin.

«Jemand muss den Verschluss geöffnet haben»

Gegenüber «Blick» verteidigt sich der Geschäftsführer des Trampolino, Gerhard Mack: «Den Klett- und Reissverschluss können keine kleinen Kinder öffnen. Er wird nur für Reinigungs- oder Renovationsarbeiten geöffnet. Jemand muss diesen Verschluss geöffnet haben, der Bub dann hindurchgegangen und die Rutschbahn ausserhalb hochgeklettert sein.»

Ob die Mutter ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, wird aktuell geprüft. Sicher sei, dass Kinder unter acht Jahren nicht alleine ins Trampolino dürften, während ältere Kinder nur mit einem Haftungsausschluss der Eltern reinkämen, so Mack weiter. 

«Gerade vor einem Monat hat der Technische Überwachungsverein (TÜV) die Spielhalle besucht und hat bestätigt, dass alles in Ordnung sei.» Der Unfall sei ein Einzelfall gewesen und in seiner ganzen Zeit als Geschäftsführer noch nie passiert. «Dieser Bub ist zum Glück mit Prellungen davongekommen, das hat uns seine Mutter gesagt. Sie machen dem Trampolino keine Vorwürfe», so Mack abschliessend.

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