LIESTALJunge Alkohol-Testkäufer vom Gericht ausgebremst
Rückschlag für Alkohol-Testkäufe in der Region: Laut dem Kantonsgericht entspricht das Vorgehen verdeckten Ermittlungen und ist somit nicht legal.
- von
- Denise Dollinger
Das Gericht sprach vergangene Woche die Verkäuferin eines Tankstellenshops frei, die eine Busse kassierte, weil sie der minderjährigen Testkäuferin Alkohol abgegeben hatte: Das Kantonsgericht entschied, dass verdeckte Ermittlungen gemäss Bundesgesetz nur bei Verdacht auf besonders schwere Delikte zulässig sind – die Alkoholabgabe an Minderjährige zähle jedoch nicht dazu.
Seit 1999 werden im Baselbiet im Auftrag des Pass- und Patentbüros jugendliche Testkäufer eingesetzt. «Jährlich finden rund 150 Käufe statt – etwa ein Viertel davon führt zu Bussen», sagt deren Leiter Markus Hauser gegenüber der «Basler Zeitung». Auch Urs Etterli prüft mit seiner Firma regelmässig Shops. Für ihn ist klar: «Das macht Sinn.»
Seit dem Start vor drei Jahren habe es eine signifikante Verbesserung gegeben. Etterli: «Es geht um Prävention und nicht darum, Bussen zu verteilen.» Dieser Meinung ist man auch beim Blauen Kreuz. «Es braucht im Alkoholsektor klare Regeln, damit die schwarzen Schafe herausgepickt werden», sagt Geschäftsführer Gerhard Gerster. Die Testkäufe ersatzlos zu streichen wäre ein Rückschritt.