Wetterfrosch in HaftKachelmanns Exfreundin widerspricht sich
Im Fall des inhaftierten Fernsehmoderators Jörg Kachelmann hat die Aussage der Frau, die ihn wegen Vergewaltigung angezeigt hat, in zwei Details einer Überprüfung nicht standgehalten.
Die Frau habe bei einer zweiten Vernehmung ihre Darstellung aus der Tatnacht korrigieren müssen, schreibt der «Spiegel» unter Berufung auf Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker. Höcker habe dies bei einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln erklärt.
Die Frau sei von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit neuen Ermittlungsergebnissen konfrontiert worden und habe daraufhin zwei Punkte ihrer Aussage zurückgenommen, schreibt das Magazin unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichts. Am eigentlichen Tatvorwurf der Vergewaltigung habe die 37-Jährige aber auch bei der zweiten Vernehmung festgehalten.
Die Staatsanwaltschaft hat ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben und ist damit dem Wunsch der Kachelmann-Verteidiger gefolgt, die Glaubhaftigkeit der gesamten Aussage zu prüfen, wie es in dem Bericht heisst. Weder der Anwalt der Anzeigeerstatterin noch Kachelmanns Verteidiger wollten sich demnach zu den neuen Ermittlungsschritten äussern.
Das Amtsgericht Mannheim hat für den 1. Juni einen Haftprüfungstermin angesetzt. Der 51-jährige Kachelmann war am 20. März verhaftet worden, hat sich aber als unschuldig bezeichnet. (dapd)
Kachelmann ist noch nicht angeklagt
Jörg Kachelmann sitzt wegen des «dringenden Tatverdachtes» auf eine Vergewaltigung und der damit verbundenen Fluchtgefahr in U-Haft. Nach den bisherigen Ermittlungsresultaten geht die Staatsanwaltschaft mit «hoher Wahrscheinlichkeit» davon aus, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Noch ist Kachelmann aber nicht angeklagt. Das Ermittlungsverfahren läuft noch, das Resultat der Untersuchung steht nicht fest. Sollten sich die Vorwürfe nicht erhärten, könnte Kachelmann freikommen, ohne dass Anklage erhoben wird. Sollten sie sich erhärten, könnte Kachelmann bis zum Prozesstermin in Haft bleiben. Spätestens nach einem halben Jahr in U-Haft müsste aber eine Haftprüfung stattfinden.