Basel: «Kaltherziges Töten» von Orang-Utan-Baby – Brief stellt Zoo an Pranger

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Basel«Kaltherziges Töten» von Orang-Utan-Baby – Brief stellt Zoo an Pranger

Das Einschläfern des Orang-Utan-Babys schlägt nun auch internationale Wellen. Eine Gruppe von 98 Anwälten für Tierrecht und lateinamerikanischen und spanischen NGOs kritisiert den Schweizer Zoo in einem Schreiben aufs Schärfste. Der Zolli kann den Diskurs nachvollziehen.

von
Jonas Gut
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Orang-Utan-Weibchen Revital (22) starb unerwartet vier Tage nach der Geburt ihres Jüngsten.

Orang-Utan-Weibchen Revital (22) starb unerwartet vier Tage nach der Geburt ihres Jüngsten.

Zoo Basel
Darauf wurde das vier Tage alte Jungtier wegen der geringen Überlebenschancen eingeschläfert. (Symbolbild)

Darauf wurde das vier Tage alte Jungtier wegen der geringen Überlebenschancen eingeschläfert. (Symbolbild)

Zoo Basel
Nun schlägt die Einschläferung des kleinen Orang-Utans auch internationale Wellen. Eine chilenische Stiftung veröffentlicht eine Mitteilung und beschuldigt den Basler Zolli einer «Doppelmoral» und des «Speziesismus». 

Nun schlägt die Einschläferung des kleinen Orang-Utans auch internationale Wellen. Eine chilenische Stiftung veröffentlicht eine Mitteilung und beschuldigt den Basler Zolli einer «Doppelmoral» und des «Speziesismus». 

Zoo Basel

Darum gehts

Der Tod des Orang-Utan-Babys im Basler Zoo Anfang dieses Jahres schlägt internationale Wellen. Nachdem im Januar das Orang-Utan-Weibchen Revital (22) nach der Geburt ihres Jüngsten gestorben war, schläferte der Zolli das vier Tage alte Jungtier wegen «geringer Überlebenschancen» ein. Ein Shitstorm folgte. Am Sonntag veröffentlicht nun die chilenische Fundación Justicia Interespecie eine Mitteilung zur Einschläferung des Primaten. Dabei beschuldigt die Stiftung den Basler Zolli einer «Doppelmoral» und des «Speziesismus».   

Die Gruppe von 98 Anwälten für Tierrecht und lateinamerikanischen und spanischen NGOs nimmt im Brief Stellung zum Entscheid des Basler Zoos, das Orang-Utan-Neugeborene am 31. Januar 2023 einzuschläfern. Die Stiftung erhebt Einsprüche auf die Rechtfertigung der Massnahmen. Ein Tier einer bedrohten Art einzuschläfern, habe nichts mehr mit Artenschutz zu tun und sei eine rein finanzielle Entscheidung gewesen, so der Vorwurf. 

Die Reaktionen seien «nachvollziehbar»

Die Organisation schreibt, dass allein der Ausdruck «Einschläferung» ein Versuch sei, «von der berechneten und kaltherzigen Entscheidung, einen  Menschenaffen zu töten», abzulenken. Die Tierschützenden schreiben von einem «verabscheuungswürdigen, kaltherzigen Töten».

Es sei «nachvollziehbar», dass «die Reaktion auf unseren Entscheid von Unverständnis geprägt ist», so die Sprecherin des Basler Zoos Fabienne Lauber zum Schreiben der Stiftung. «Da Menschenaffen uns ähnlich sind, vermenschlichen wir die Tiere automatisch», so Lauber weiter.

Den Vorwurf, dass das Tier aus Kostengründen eingeschläfert wurde, weist der Zoo zurück, «die Kosten haben keine Rolle gespielt und waren nicht Basis des Entschlusses». Neben dem Einschläfern gab es für die Verantwortlichen keine realistischen Optionen: «Das Jungtier, lediglich vier Tage alt, hatte ohne Mutter kaum eine Überlebenschance.»

Auch das Thema Handaufzucht sei diskutiert worden: «Eine Handaufzucht wäre vielleicht ein kurzfristiger Erfolg gewesen, aber aus Sicht des Individuums nicht ein langfristiger», so die Sprecherin. Die Erfahrung zeige, dass das Tier, sobald es ausgewachsen sei, «mit grossen Herausforderungen konfrontiert gewesen wäre». Weiter schreibt Lauber: «Wir sahen keine Möglichkeit, das Jungtier erfolgreich von Hand aufzuziehen oder anderweitig zu platzieren.» Laut Angaben des Zoos hätte das Orang-Utan-Baby ohne solch ein «massives Eingreifen» wie eine Handaufzucht «nicht überleben können und wäre binnen weniger Stunden von selber verstorben». Der Zoo habe aber Verständnis für die Diskussionen, die aus dem Einschläfern des Orang-Utans hervorgekommen sind, «und setzt sich mit diesen auseinander».  

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen) 

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel.  079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00


Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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