Kampf dem Lärm

Aktualisiert

Kampf dem Lärm

Die Lärmschwerhörigkeit stellt mit mehr als 600 irreversiblen Schädigungen die dritthäufigste Berufskrankheit in der Schweiz dar.

Darauf weist die Suva zum internationalen «Tag gegen den Lärm» hin. Die 600 Fälle zeigten aber den Erfolg der Prävention der letzten Jahrzehnte, teilte die Suva am Montag mit. Wiesen 1973 noch 37 Prozent der von ihr untersuchten Personen eine leichte oder deutliche Gehörschädigung auf, waren es 2004 noch 9 Prozent. Das entspricht einem Rückgang um 75 Prozent.

In der Industrie wurden vor 40 Jahre erste Lärmgrenzwerte eingeführt. Die Massnahmen zur Lärmbekämpfung umfassten leisere Arbeitsverfahren, die Abkapselung von Maschinen und Schallschutzmassnahmen in den Arbeitsräumen. Die Arbeitnehmerschaft wurde zum Tragen eines Gehörschutz' animiert, was heute über 90 Prozent befolgen.

Aber nicht nur die Industrie verursacht berufsbedingte Hörschäden: Eine Studie ergab 2001, dass über drei Viertel aller Orchestermusiker mindestens einmal im Leben eine Hörstörung erlitten. Sie sind einem durchschnittlichen Schallpegel von 85 bis 95 Dezibel ausgesetzt. Der Grenzwert liegt bei 85 Dezibel. Die Suva weist darum auf spezielle Gehörschutzmittel hin, welche den Klang kaum verändern.

Und nicht nur die Musiker sind von der Musik gefährdet: Die im Kopfhörer eines MP3-Gerätes zu erzielende Maximallautstärke erreicht nach Suva-Messungen Werte wie ein Presslufthammer. Die Suva legt bei der Prävention überhaupt grosses Augenmerk auf die Freizeit. Obwohl die Schweiz mit der Schall- und Laser-Verordnung 1996 eine europäische Pionierrolle übernommen hatte, würden die Grenzwerte bei Konzerten und in Diskotheken noch oft überschritten.

(sda)

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