Strafgericht Basel-Stadt«Hätte härter zuschlagen können» – Strafrabatt für Kampfsportler
Ein erfolgreicher Karatekämpfer hat in seinem zivilen Leben als Vermieter einen Mieter verprügelt. Dafür wurde der 40-jährige Basler jetzt wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.
- von
- Lena Wilczek
Darum gehts
Am Dienstag wurde ein ehemaliger Karatekämpfer vom Basler Strafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Bis zuletzt stritt der Karatelehrer die Tat ab. «Was ihm passiert ist, tut mir extrem leid, aber ich war das nicht», beteuerte er vor Gericht. Dieses glaubte ihm aber nicht. Zudem muss er dem Opfer eine Genugtuung von 5000 Franken ausrichten, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der ehemalige Kampfsportprofi, der ebenfalls Wohnungen vermietet, hatte im Februar 2021 seinen Mieter brutal in dessen eigener Wohnung verprügelt. Ein Streit rund um den Marihuanageruch aus der Wohnung des Mieters eskalierte. Die «Ironie des Schicksals», wie es die Staatsanwältin formulierte: Der Vermieter war zum Zeitpunkt des Angriffs selber bekifft.
Dass er an besagtem Abend bekifft war, stritt der Kampfsportler vor dem Gericht nicht ab. Jedoch will er nichts mit der Tat zu tun gehabt haben. Er habe mit seiner damaligen Freundin nach zwei Joints auf dem Sofa einen Film geschaut und sei dann eingeschlafen. Vor Gericht verstrickte er sich dann aber in Widersprüche. «Sie hatten für nichts eine schlüssige Erklärung», so der Gerichtspräsident.
Zufällig am Tatort Gassi gegangen
Er sei zufällig mit dem Hund dort Gassi gegangen, entgegnete er etwa, als der Richter ihn mit der Auswertung der Standortdaten seines Handys konfrontierte. Diese belegen, dass der Karateka zum Zeitpunkt des Angriffs an der Adresse des Opfers war. Doch auch hier verstrickte sich der Angeklagte in seinen Ausreden. Bei seiner ersten Einvernahme gab er an, eine Stunde vor der Tat mit dem Hund Gassi gegangen zu sein. Als Grund, hier eine falsche Angabe gemacht zu haben erzählte er, er habe seine Handyuhr nach einem Aufenthalt in Grossbritannien vor einer Woche noch nicht umgestellt. Die Reise konnte er allerdings nicht belegen. «Diese Behauptung ist völlig unglaubhaft. Moderne Handys stellen die Zeit automatisch um», merkte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer an.
Die Beweislast war erdrückend. Nicht nur die Standortauswertung des Handys belastete den Vermieter. Auch die Behauptung, das Opfer hänge dem Vermieter aus Rache die Tat an, weil der ihm die Wohnung kündigte, fand im Gericht wenig Gehör. Denn die Kündigung erfolgte erst vier Tage nach der Tat. Dem Gericht lag zudem ein Whatsapp-Chatverlauf vor, in welchem der Vermieter mehrere Nachrichten löschte. «Da bekommt man den Eindruck, die Situation spitzt sich zu», so der Richter.
Kampfsporterfahrung spielte ihm in die Karten
«Sie hatten sich provoziert gefühlt. Dann sind offenbar die Sicherungen mit Ihnen durchgegangen», kam der Richter zum Schluss. Das Urteil nahm der Kampfsportler indes ruhig entgegen.
Mit einer Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung kam der Karateka noch gut weg. Angeklagt war er auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Dass der 40-Jährige Kampfsportler ist, wurde ihm zu seinen Gunsten ausgelegt. «Sie konnten kontrollieren, wie stark Sie zuschlagen und Sie hätten noch viel schlimmer zuschlagen können», so der Gerichtspräsident.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen