Kanton Bern Der Hitze ausgesetzt, dreckig, krank – Kaninchen siechen dahin
Ein Halter liess seine Kaninchen in unzumutbaren Zuständen hausen. Nun ist er wegen Tierquälerei schuldig gesprochen worden.
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Darum gehts
Die Kaninchen eines Berner Halters waren der Sonne ausgesetzt, hatten viel zu wenig Platz und litten an Krankheiten.
Die Staatsanwaltschaft hat den 39-Jährigen deshalb wegen Tierquälerei verurteilt.
Daneben wurde der Mann auch wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig gesprochen.
Die neun Kaninchen eines Halters aus dem Raum Bern fristeten ein erbärmliches Dasein: Wie dem Strafbefehl gegen den 39-jährigen Mann zu entnehmen ist, lebten die Tiere in einem «massiv zu kleinen Doppel-Gehege» ohne Nageobjekte und Rückzugsmöglichkeiten, das sich auf der Terrasse von seinem «Guest House» befand. «Es war der Sonne und damit der Hitze fast vollständig ausgesetzt», schreibt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. «Die daraufgelegten Tücher hielten die Sonneneinstrahlung nicht ausreichend zurück.» Das linke Gehege, in dem sich eine Zibbe mit sieben Jungtieren befand, wies kaum Einstreu auf. Die Streu im rechten Teil, den ein Rammler bewohnte, war stark verschmutzt.
Als das Veterinäramt im Juli 2022 die Kontrolle durchführte, stand keinem der Tiere Futter oder sauberes Trinkwasser zur Verfügung, sämtliche Kaninchen waren am Hinterteil feucht und verschmutzt. Die tierärztliche Untersuchung ergab, dass der Rammler an einer chronischen Entzündung der Fusssohlen litt, zudem hatten sich bei sämtlichen Jungtieren Darmparasiten gebildet. Die Mutter zeigte Anzeichen von Stress und wirkte apathisch, wie auch die Jungtiere war sie stark abgemagert. «Der Zustand der Tiere weist darauf hin, dass die Hygiene wie auch Ernährung seit längerer Zeit ungenügend gewesen war», heisst es weiter im Strafbefehl.
Über 9000 Franken Strafe
Die Vernachlässigung der Kaninchen ist indes nicht die einzige strafbare Handlung, die der Mann begangen hat. Im Dezember 2022 wurde er mit 2,33 Promille im Blut am Steuer erwischt. Dabei hätte er nicht einmal nüchtern fahren dürfen: Zuvor war ihm der Führerausweis entzogen worden. Im Mai 2023 betrat er zudem die Wohnung einer Frau, obschon gegen ihn eine polizeiliche Wegweisung für die Dauer von 48 Stunden ausgesprochen worden war.
Wegen Tierquälerei, Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 7200 Franken verurteilt. Bezahlen muss er ausserdem eine Busse von 640 Franken, 800 Franken Gebühren und Auslagen in Höhe von 401.50 Franken, gesamthaft also 9041.50 Franken.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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