Kanton Bern gibt Minimalzentrum Gantrisch auf

Aktualisiert

Kanton Bern gibt Minimalzentrum Gantrisch auf

Der Kanton Bern betreibt künftig kein Minimalzentrum für abgewiesene Asylbewerber mehr. Die Abgeltung des Bundes sei zu tief und keinesfalls kostendeckend, begründete die Polizei- und Militärdirektion den Entscheid.

Bundesrat Christoph Blocher habe an der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren in Luzern klar gemacht, dass der Bund den Kantonen die tatsächlich anfallenden Kosten für asylrechtliche Notmassnahmen nicht ersetzen wolle, heisst es dazu in einer Mitteilung des bernischen Amtes für Information.

Die vom Bund vorgeschlagene Pauschale von 1800 Franken reiche nicht aus. Pro Asylbewerber oder Asylbewerberin mit Nichteintretensentscheid fielen rund 4400 Franken Kosten an.

Minimaler Komfort abseits der Städte

Der Kanton Bern hat bisher Asylbewerbenden mit Nichteintretensentscheid Nothilfe an einem dezentral gelegenen Standort angeboten. Zuerst befand sich ein solches Minimalzentrum auf dem Jaunpass, dann wurde es auf die Staffelalp bei Wattenwil verlegt.

Seit geraumer Zeit wurde eine Verlegung in die Untere Gantrischhütte in Betracht gezogen. Das dortige Zentrum hätte am 1. Februar 2006 in Betrieb gehen sollen. Die Vorbereitungsarbeiten für diesen neuerlichen Umzug werden nun eingestellt. Der Kanton Bern wird künftig keine festen Strukturen an einem zentralen Ort mehr betreiben.

Der Kanton Bern habe sich in der Vergangenheit für solche Zentren entschieden, da sich sonst die Betroffenen - da obdachlos und auf Nothilfe angewiesen - zentral in den Städten und Agglomerationen aufgehalten hätten. Mit den dezentralen Standorten habe man sicherstellen wollen, dass nur wirklich bedürftige Personen die Nothilfe beanspruchten.

Durch die wenig komfortable Ausrüstung der Minimalzentren habe man die Leute zu einer freiwilligen Ausreise bewegen wollen. Im Gegensatz zum Kanton Bern gehe der Bund aber davon aus, dass für die Gewährung der Nothilfe keine speziellen Strukturen aufgebaut werden sollten, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der Kanton wird nun ein neues Nothilfekonzept erarbeiten, das sich an der vom Bund vorgegebenen Pauschale orientiert. Sollte das neue Konzept nicht bis zur Schliessung des Zentrums auf der Staffelalp vorliegen, würden die Betroffenen vorläufig auf leere Plätze in den heutigen Durchgangszentren verteilt.

(sda)

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