Neue ZollrichtlineKanton interveniert bei Ueli Maurer, um Gemüseversorgung sicherzustellen
Grenznahe Gemüseproduzenten können ihre Ware bis jetzt praktisch frei in die Schweiz einführen und verkaufen. Eine neue Zollrichtlinie macht damit 2022 Schluss. Besonders betroffen davon ist Basel, weshalb die Regierung nun in Bern interveniert.
- von
- Lukas Hausendorf
Darum gehts
Grenznahe Gemüseproduzenten können Schweizer Kunden direkt und ohne Verzollung beliefern.
Eine neue Zollrichtlinie des Bundes macht damit ab 2022 Schluss.
Dagegen interveniert nun die Basler Regierung in Bern.
Viele Basler Hotels und Restaurants beziehen frisches Gemüse direkt vom Produzenten. In der Region Basel sind viele Gemüseproduzenten aber auf der anderen Seite der Grenze daheim. Grenznahe Betriebe im Elsass (F) und Südbaden (D) beliefern zahlreiche Schweizer Kunden direkt. Denn: Klar definierte saisonale Produkte können in einem engen Radius von zehn Kilometern bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht frei eingeführt werden. Damit soll per 1. Januar 2022 Schluss sein, wenn es nach der Eidgenössischen Zollverwaltung geht.
Mit Einführung einer neuen Zollrichtlinie werden Waren vom freien Marktverkehr ausgeschlossen werden, die direkt an den Wohnort, an Zwischenhändler oder Grossabnehmer geliefert werden. Sie müssten künftig als normale Handelswaren angemeldet werden und sind von jeglichen Abgabebefreiungen und administrativen Erleichterungen ausgeschlossen.
Gelebte Tradition in trinationaler Region
Die Basler Regierung will dies unbedingt verhindern und interveniert nun in Bern. Regierungspräsident Beat Jans hat Bundesrat Ueli Mauer deswegen einen Brief geschrieben und möchte die Angelegenheit direkt mit dem Bundesrat diskutieren, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. «Die bisherige, historisch gewachsene Regelung für den Marktverkehr in der engen Grenzzone zwischen der Schweiz und Deutschland sowie der Schweiz und Frankreich hat sich bewährt und entspricht der gelebten Tradition in unserer trinationalen Region», heisst es im Schreiben an den Finanzminister.
Zudem seien Marktwaren aus der Grenzzone für die Versorgung mit regionalen Lebensmittel notwendig. Denn bestimmte Produkte würden in der Schweiz nicht in ausreichender Menge produziert.
Produzenten fürchten Verluste
Die historisch gewachsene Zehn-Kilometer-Regelung, an der man in Basel festhalten will, datiert von 1958. Für viele grenznahe Betriebe ist sie von existenzieller Bedeutung. Der Wegfall von Kunden in Basel würde in seinem Betrieb zu Entlassungen führen, erklärte ein Demeter-Produzent der «Basler Zeitung». Manchmal frage er sich, ob die Schweizer Behörden wollen, dass noch mehr Leute über die Grenze zum Einkaufen gehen.
Selbst ist der Gärtner
23.02.2021, 17:19
Ich produziere mein Gemüse selbst in meinem kl.Garten und Terrasse....und ich freue mich, es wachsen zu sehen.....
8-ung
23.02.2021, 17:06
damit sollen die JA zum rahmenbkommen gelockt werden...... doch für mich steht das JA ..... keine EU-gerichtsbarkeit, selbstbestimmend, keine EU-ler 3. klasse
Gurkensalat
23.02.2021, 17:05
Kauft das Gemüse in der Schweiz!!!