Herisau ARKanton macht Arztpraxis wegen fehlendem Schutzkonzept dicht
Bei einer Nachkontrolle wurde festgestellt, dass eine Arztpraxis im Kanton AR trotz Ermahnung noch immer kein Schutzkonzept hatte. Der Kanton schloss deshalb die Praxis. Sie kann erst wieder öffnen, wenn ein Schutzkonzept steht.
- von
- Leo Butie
Darum gehts
Eine Arztpraxis im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde durch den Kanton geschlossen.
Bei einer Kontrolle vor Weihnachten stellte sich heraus, dass die Praxis kein Schutzkonzept hatte.
Als bei der Nachkontrolle immer noch kein Schutzkonzept bestand, schloss der Kanton die Praxis.
Diese kann wieder öffnen, sobald die Praxis ein entsprechendes Konzept hat.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, müssen Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Kurz vor Weihnachten stellte das Arbeitsinspektorat des Kantons Appenzell Ausserrhoden bei einer Kontrolle fest, dass eine Arztpraxis über kein ausreichendes Schutzkonzept verfügte. «Hygiene- und Abstandregeln wurden nicht eingehalten», schreibt der Kanton Appenzell Ausserrhoden am Dienstag in einer Medienmitteilung.
Am vergangenen Freitag wurde eine Nachkontrolle durchgeführt, wobei man feststellen musste, dass noch immer kein Schutzkonzept vorlag und dementsprechend nicht umgesetzt werden konnte. «Das kantonale Arbeitsinspektorat verfügte deshalb die umgehende Schliessung der Arztpraxis», heisst es in der Mitteilung weiter.
Arzt muss Schutzkonzept nachreichen
Für den Arzt gibt es bislang keine weiteren Konsequenzen. «Die Praxis bleibt geschlossen, bis ein entsprechendes Schutzkonzept steht», sagt Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons. «Es ist die einzige Arztpraxis im Kanton, die über kein Schutzkonzept verfügt», so Lehmann.
Den Arzt habe man nun aufgefordert, ein korrektes Konzept zu erstellen und die Mängel in seiner Praxis zu beheben. Nach einer Prüfung darf die Praxis wieder öffnen. «Im Falle einer Nichteinhaltung der Verfügung kann die verantwortliche Person zur Anzeige gebracht werden», schreibt der Kanton abschliessend.
Hast du oder jemand, den du kennst, Mühe mit der Coronazeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Hotline bei Angststörungen und Panik, 0848 801 109
Pro Juventute, Tel. 147
Dargebotene Hand, Tel. 143