Kanton Zug«Musste fast weinen» – Luxustaschen zu Spottpreisen zwangsversteigert
Das Betreibungsamt des Kantons Zug hat eine aussergewöhnliche Versteigerung angekündigt. Zwei luxuriöse Handtaschen einer jungen Frau werden verkauft. Damit dürften die Schulden aber nicht beglichen werden können.
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Darum gehts
Eine 22-jährige Frau aus dem Kanton Zug wird betrieben.
Es wird bei ihr jedoch nicht etwa Lohn gepfändet, sondern zwei Handtaschen versteigert.
Der Startpreis wurde bei beiden Taschen auf einen Franken angesetzt. Die Versace-Tasche hat jedoch einen Wert von 2000 Franken.
Kann jemand Rechnungen nicht mehr begleichen oder Schulden nicht zurückzahlen, kann es sein, dass das Betreibungsamt an die Tür klopft und die Wohnung nach Gegenständen durchsucht, die versteigert werden können. So sollen die ausstehenden Beträge schliesslich bezahlt werden. Oftmals verlieren die Schuldnerinnen und Schuldner in solchen Fällen ihr Haus, weil dieses zwangsversteigert wird. Bei einer 22-jährigen Frau fand das Betreibungsamt jedoch aussergewöhnliche Gegenstände, die nun verkauft werden sollen – nämlich Handtaschen.
Vom 5. September bis zum 15. September können Interessierte über die Online-Versteigerungsplattform des Betreibungsamtes Zug zwei Handtaschen ersteigern. Es handelt sich dabei um Taschen der Marken Versace und Mollerus Maison Suisse. Weil für die Accessoires weder Belege noch Zertifikate zur Bestätigung vorliegen, wurde das Startgebot auf einen Franken festgesetzt.
Erst sechs Franken geboten
Bis Mittwochmittag haben mehrere Personen auf die Versace- und drei Personen auf die Shopper-Zuerich-Mollerus-Tasche geboten, sodass das aktuelle Gebot für die Versace-Tasche bei 66 Franken liegt und für den Shopper bei 21 Franken. Somit liegt nahe, dass die Zugerin mit der Versteigerung ihrer Handtaschen kein Vermögen machen wird, zumal sie Gebrauchsspuren aufweisen und zum Teil leicht beschädigt sind.
Die 22-Jährige sagt zu 20 Minuten: «Die Versace-Tasche kostete etwa 2000 Franken. Ich habe sie von einem Kumpel geschenkt gekriegt und sie somit nicht mal selber gekauft. Ich musste fast weinen, als ich sie weggeben musste.» Die andere Tasche, einen Shopper der Marke Mollerus, habe sie selbst gekauft. Die Schuldnerin konnte den auf einen Franken angesetzten Startpreis nicht selbst bestimmen. «Mit diesem Preis macht sich irgendjemand über mich lustig. Das ist einfach lächerlich», sagt sie.
Aussergewöhnlich ist ausserdem, dass der Name der jungen Frau auf der Website des Kantons Zug veröffentlicht wurde. Die Zugerin sagt: «Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, dass man meinen Namen einfach bekannt gibt.» Sie sagt, sie sei nicht darüber informiert worden.
Normalerweise wird Lohn verpfändet
André Widmer, Schuldenberater bei Triangel in Zug, sagt gegenüber «Zentralplus», er finde die Publikation aussergewöhnlich. «Ich habe in den vergangenen sechseinhalb Jahren als Stellenleiter von Triangel noch nie erlebt, dass bei einem unserer Klienten eine private Pfändung durchgeführt worden wäre. Meistens gibt es bei ihnen nichts Brauchbares zu verpfänden.» Viel eher komme es zu Lohnpfändungen. In diesen Fällen zahle die Arbeitgeberin der Schuldnerin nur den Lohn, der für das Existenzminimum erforderlich sei. Alles, was darüber hinausgehe, werde direkt dem Betreibungsamt überwiesen, welches schliesslich das Geld an die Gläubiger bezahle.
In diesem Falle vermute er jedoch, habe die Frau wohl keinen Lohn, der über das Existenzminimum hinausgehe. Das Betreibungsamt habe der Schuldnerin wohl einen Besuch abgestattet und nach Wertgegenständen gesucht. «Offenbar war das Einzige, was man fand, diese beiden Handtaschen.»
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