Autocorsos und FahnenKapo Bern gibt Tipps für den Fussball-Rausch
Die Fussball-WM ist seit Donnerstag im Gang. Kurz vorher veröffentlichte die Kantonspolizei Bern in ihrem Blog einige Tipps, wie der Fussball-Rausch legal genossen werden kann.
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Alle vier Jahre bringt die Fussball-Weltmeisterschaft die Massen in Feierlaune. Oft werden in dieser Zeit auch Autos vom Fussball-Wahn infiziert und mit Fahnen geschmückt oder im Siegesrausch entstehen lärmende Autocorsos. Weil es eben nur alle vier Jahre zu einem solchen Event kommt, hat die Kapo Bern in ihrem Blog nun Tipps gegeben, wie man zwar den Rausch ausleben, aber dennoch gesetzeskonform agieren kann.
Fahnen und Fahnenstangen beispielsweise gelten gemäss Strassenverkehrsrecht als «Ladung». Für die Sicherung dieser Ladung ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Dies gilt also auch für Fähnchen, die an der Seitenscheibe angebracht werden können, oder für Motorhauben-Fahnen.
Autocorso nur innerorts
Letztere dürfen sich unter keinen Umständen lösen können oder ins Sichtfeld des Fahrers kommen. Ausserdem müssen die Seitenscheiben-Fahnen bei leichtem Druck genügend nachgeben und splittersicher sein. Die beliebten Rückspiegelüberzieher dürfen derweil nicht die Spiegelflächen oder Richtungsblinker überdecken.
Weiter zu den Autocorsos. Grundsätzlich gelte, schreibt die Kantonspolizei, dass Autocorsos bewilligungspflichtig sind. Jedoch versprechen die Gesetzeshüter: «Wo es möglich ist, lassen wir bei spontanen Autocorsos während der WM 2018 Augenmass walten.» Das heisst: Der Autocorso sollte sich auf den Innerortsbereich beschränken. Es dürfen keine Gegenstände aus dem Fahrzeug gehalten und es darf weder auf der Motorhaube noch auf dem Dach gereist werden. Dennoch empfiehlt die Kantonspolizei Bern nicht, einen Autocorso durchführen.
Weitere Tipps der Kapo finden Sie in deren Blog.