Kein 1.-August-Feuerwerk in Chur
An immer mehr Orten in der Schweiz wird der 1. August ohne Feuerwerk stattfinden müssen: Nun hat auch die Stadt Chur das 1.-August-Feuerwerk wegen der Waldbrandgefahr verboten.
Die Stadt werde keine Ausnahmebewilligung erteilen und verzichte auch auf das traditionelle 1.-August-Feuerwerk im Anschluss an die Feier, teilte die Stadtkanzlei am Dienstag mit. Damit dürfen also auch Private kein Feuerwerk zünden oder im Wald oder in Waldesnähe Feuer entfachen. Das kantonale Amt für Wald hatte am (gestrigen) Montag wegen der anhaltenden Trockenheit ein generelles Feuerverbot für die Bündner Alpennordseite verfügt. Ausnahmebewilligungen für den 1. August überlässt es den Gemeinden. Das Amt kündigte aber bereits an, dass die Gemeinden bei anhaltender Trockenheit kaum Feuerwerk bewilligen würden. Auch die Kantone Waadt und Wallis sowie die Stadt Neuenburg hatten am Montag Feuerverbote verfügt und Auflagen für die 1.-August-Feier gemacht. (dapd)