SozialhilfeKein Auto mehr – Kantone verschärfen Regeln für Ukraine-Geflüchtete
Die Regeln für Sozialhilfebezüge von Geflüchteten aus der Ukraine sollen verschärft werden. Besitzen sie ein Auto, müssen sie dieses in Zukunft verkaufen, bevor sie Sozialhilfe erhalten.
- von
- Dominik Fischer
Darum gehts
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) verschärft die Regeln für Sozialhilfebezüge von Geflüchteten aus der Ukraine.
Die unterschiedliche Behandlung von Schutzbedürftigen und anderen Personen im Asylbereich sei zuletzt zunehmend auf Kritik gestossen.
In Zukunft müssen die Geflüchteten ihre bestehenden Vermögenswerte liquidieren und mit dem Erlös für ihre Lebenskosten aufkommen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Bislang durften Geflüchtete aus der Ukraine ihre Autos behalten und frei benutzen, ohne dass ihnen deshalb die Sozialhilfe gekürzt wurde. Dies soll sich nun ändern, wie aus einer Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hervorgeht.
Zwar soll der Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine bis ins Frühjahr 2024 verlängert werden, die Regeln zu Sozialhilfebezügen werden jedoch an die Regeln für andere Geflüchtete angepasst. So sollen in Zukunft Vermögenswerte wie Schmuck, Autos oder Liegenschaften in der Heimat beim Berechnen des Sozialhilfeanspruchs mitgerechnet werden.
Geflüchtete müssen sich zwischen Auto und Sozialhilfe entscheiden
Ukrainische Geflüchtete müssen in Zukunft also ihre bestehenden Vermögenswerte liquidieren und den Erlös für den Lebensunterhalt aufwenden, bevor sie Sozialhilfe beziehen dürfen. Konkret bedeutet das: Geflüchtete aus der Ukraine, die seit mehr als einem Jahr in der Schweiz leben und im Besitz eines Autos sind, müssen dieses verkaufen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Ausnahmen gebe es jedoch, wenn Ukrainerinnen oder Ukrainer das Auto für den Job dringend benötigen. Ausserdem haben die Geflüchteten die Möglichkeit, ihre Nummernschilder zu hinterlegen, wenn sie das Auto nicht verkaufen wollen.
Das SODK begründet die Verschärfung der Regeln für Geflüchtete aus der Ukraine wie folgt: «Die unterschiedliche Behandlung von Schutzbedürftigen und anderen Personen im Asylbereich stösst zunehmend auf Kritik.»
Nur ein Bruchteil der Geflüchteten besitzt ein Auto
Gegenüber dem «SRF» erklärt der Vizepräsident der SODK, Christoph Amstad, es habe negative Rückmeldungen gegeben, «vor allem wenn sportliche Fahrzeuge vor den Sozialämtern vorgefahren sind». Nur ein Bruchteil von ihnen sei jedoch tatsächlich mit dem Auto in die Schweiz geflüchtet. Gundekar Giebel von der Berner Sozialdirektion betont: «Es sind nicht sehr viele. Im Kanton Bern besitzen einige Hundert von rund 7000 ukrainischen Flüchtlingen ein Fahrzeug.»
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe begrüsst die Regelverschärfung: «Im Sinne einer Gleichbehandlung mit der einheimischen Bevölkerung ist das nachvollziehbar», so Sprecherin Eliane Engeler gegenüber «SRF». Weitaus kniffliger als bei den Autos ist die Lage jedoch bei Vermögenswerten, die in der Ukraine verblieben sind. Wie gut sich diese in die Sozialhilfe-Abklärungen miteinbeziehen lassen, bleibt abzuwarten. Mehrere Kantonsvertreter der SODK betonen, wie schwierig solche Vermögens-Abklärungen in einem Kriegsland wie der Ukraine sind.
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