Kein landesweit verordnetes Feuerwerksverbot für den 1. August

Aktualisiert

Kein landesweit verordnetes Feuerwerksverbot für den 1. August

Der Bund sieht keinen Anlass, ein landesweites Verbot für Feuerwerk für den 1. August auszusprechen wie im Hitzesommer 2003.

«Für ein Feuerwerksverbot sind die Kantone und Gemeinden zuständig und nicht wir», sagte Rebekka Reichlin, Informationsbeauftragte des Bundesamts für Umwelt (BAFU), am Dienstag auf Anfrage. 2003 sei die Lage deutlich schlimmer gewesen - ein echter Notstand. Von einer nationalen Trockenheit könne dieses Jahr nicht die Rede sein, lokal hingegen gebe durchaus problematische Verhältnisse. Das Bundesamt sei im Gespräch mit den Kantonen. Dort sässen schliesslich die Spezialisten, die die Gegend sehr gut kennen. Auch das schweizweite Feuerwerksverbot im Hitzesommer 2003 hatte das BAFU in Absprache mit den Kantonen erlassen. (dapd)

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