Kein Stimmrecht ab Geburt
Der Grosse Rat hat einen Vorstoss deutlich abgelehnt, der unter dem Motto «Ein Mensch - eine Stimme» ein Stimmrecht aller ab Geburt wollte.
Die Gegner argumentierten, der Vorschlag sei - wenn überhaupt - auf Bundesebene zu diskutieren.
Es brauche keinen kantonalen Sonderzug, befanden sowohl die Regierung wie die Ratsmehrheit. In den Details wäre die Umsetzung nicht einfach, hatte die Regierung in ihrer Antwort mitgeteilt. So wäre es nicht sinnvoll, kantonale Regeln aufzustellen, was bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Kindern zu geschehen hätte.
Engagiert setzte sich die EVP-Fraktion für ihr Anliegen ein. Unter dem Blickwinkel der Rechtsgleichheit sei es «unverständlich, dass einem bedeutenden Teil der Bevölkerung trotz Diskriminierungsverbot das Stimm- und aktive Wahlrecht vorenthalten wird», hiess es in der Begründung des Vorstosses.
Bei der Ablehnung im Verhältnis 5 zu 1 spielte mit, dass zur Zeit die Herabsetzung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre im Gang ist. Bevor dieser Schritt umgesetzt sei, sollten nicht weitere Reformschritte in der gleichen Sache geprüft werden, erklärten die Gegner weiter.
(sda)