Winterthur«Kein Verständnis dafür» – Berufung im Fall von Instagrammer angemeldet
Der Fall des «Szeneishwinti»-Betreibers könnte vor das Obergericht kommen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet.
- von
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den «Szeneishwintiblog»-Betreiber zu einer 1800-Franken-Busse. Gegenüber 20 Minuten erzählt der 29-Jährige, was er davon hält.
Darum gehts
Der Betreiber des ehemaligen Instagram-Accounts «szeneishwinti_blog» wurde wegen mehrfacher Warnung vor polizeilichen Verkehrskontrollen zu einer 1800-Franken-Busse verurteilt. Wie es in einem Schreiben, das 20 Minuten vorliegt, heisst, hat die Staatsanwaltschaft nun gegen das mündlich eröffnete Urteil Berufung angemeldet. Der 29-jährige Instagrammer sagt dazu: «Ich habe meine Fehler eingesehen und muss dafür bezahlen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterziehen möchte.»
Auch sein Anwalt Matthias Fricker ist verwundert. «Das Ganze ist für meinen Mandanten sehr ärgerlich. Er war geständig und hat die Busse akzeptiert. Nun ist die Sache doch noch nicht abgeschlossen und es geht in die nächste Runde.» Fricker warte nun das begründete Urteil ab. Eine Anschlussberufung habe er bereits erhoben. «Ich hoffe aber, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Vorliegen des begründeten Urteils erkennt, dass sich ein Weiterzug nicht lohnt und die Berufung zurückzieht.»
«Es handelt sich nicht um einen schweren Fall»
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 16’200 Franken gefordert. Laut Anklage wiegt das Verschulden schwer. Der Grund: Der Beschuldigte habe mit der Veröffentlichung der Kontrollen auf Instagram eine unbestimmt grosse Zahl von Menschen erreicht. So zählte der mittlerweile gelöschte Insta-Kanal «szeneishwinti_blog» fast 6500 Abonnenten und Abonnentinnen.
Das sah das Bezirksgericht anders. Wie die Richterin bei der Urteilsbegründung sagte, handelt es sich nicht um einen schweren Fall. So sei bei den hochgeladenen Instagram-Stories der Standort der Kontrollen nicht immer klar angegeben gewesen. Auch sei der Account nicht darauf spezialisiert gewesen, vor Verkehrskontrollen zu warnen. Der 29-Jährige zeigte sich nach dem Urteil zufrieden: «Mein Ziel war es, eine Busse zu erhalten, die meinen Lebensstandard nicht beeinflusst. Das habe ich erreicht.»
Brauchst du oder braucht jemand, den du kennst, eine Rechtsberatung?
Hier findest du Hilfe:
Rechtsauskunftsstellen nach Region
Reklamationszentrale, Hilfe bei rechtlichen Fragen