Giswil Keine Masken, neun Verstorbene – Heimverantwortliche verurteilt
Im Altersheim «Dr Heimä» in Giswil starben im Herbst 2021 innerhalb kurzer Zeit Bewohner an einer Corona-Infektion. Das Heim verzichtete auf das Tragen von Masken. Nun wurden zwei Verantwortliche rechtmässig verurteilt.

- von
- Fiona Gaudenzi
Darum gehts
Im Alterszentrum «Dr Heimä» in Giswil OW starben im Herbst 2021 innerhalb kürzester Zeit neun Heimbewohner an Corona.
Mutmasslich starben die Bewohner, weil im Altersheim bewusst auf das Tragen von Masken verzichtet worden ist.
Nun ist das Strafverfahren gegen zwei Verantwortliche des Heims rechtskräftig abgeschlossen. Sie wurden verurteilt.
Die Verurteilten müssen eine Busse zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Als im zweiten Corona-Jahr – trotz bereits vorhandener Impfung – erneut eine Corona-Welle über die Schweiz rollte, blickten plötzlich alle besorgt nach Giswil. Im Altersheim «Dr Heimä» starben die Bewohner nämlich einer nach dem anderen.
Neun Bewohner vom Alterszentrum «Dr Heimä» in Giswil starben im Herbst 2021 innert kurzer Zeit an Corona. Nur drei waren geimpft. Das Altersheim hatte in dieser Zeit bewusst auf das Tragen von Hygienemasken verzichtet, daraufhin ermittelte die Polizei gegen das Heim.
Nun sind die Strafverfahren gegen zwei Verantwortliche abgeschlossen und rechtskräftig. Verurteilt wurden die zwei Heimangestellten wegen Verletzung der Covid-19-Vorschriften.
Eine der beiden wurde zusätzlich wegen «mehrfacher Aussetzung» verurteilt, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt (Bezahlartikel). Der Tatbestand umfasst die Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von unselbstständigen Betagten oder sonstigen Sorgeempfängern.
Höhe der Busse unbekannt
Die Verurteilten müssen eine Busse und die Verfahrenskosten bezahlen. Die genauen Beträge sind unbekannt. Die Stellung der Personen im Heim ist ebenfalls unbekannt. Für den Präsidenten des Stiftungsrates des Heims ist die Sache mit Abschluss des Verfahrens erledigt. Heimintern gab es für die Verurteilten keine Konsequenzen.
Der Luzerner Anwalt Reto Marbacher wurde mit der Untersuchung im Fall des Obwaldner Pflegeheims betraut. In kleinen Kantonen wie Obwalden werden bei ungewissen Verantwortlichkeiten oft externe Ermittler eingesetzt, wie die LZ schreibt. Das soll eine unabhängige Untersuchung gewährleisten.
Heimleitung forderte Angestellte auf, die Masken abzulegen
Damals wurde in den betroffenen Todesanzeigen gebeten, Spenden an das Alters- und Pflegeheim zu berücksichtigen, dies auf Wunsch der Verstorbenen. Nur drei der betroffenen neun Verstorbenen waren damals gegen Corona geimpft. Familien berichteten, dass die Verwandten im Altersheim sie bei Besuchen darauf hingewiesen hätten, dass das Tragen von Masken nicht nötig sei. Interveniert haben die befragten Familien nie.
Laut einem ehemaligen Pfleger hiess es, dass die Heimleitung Druck auf die Angestellten ausübte und sie im ernsten Ton aufforderte, vor Patienten und Patientinnen keine Maske zu tragen. Auch Angehörige des Zivilschutzes haben dieselben Anweisungen bekommen, als sie im Heim Dienst leisteten. Dabei wurde gegen das Arbeitsgesetz und die «Covid-19-Verordnung besonderer Lage» verstossen, woraufhin die Polizei ermittelte.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Mühe mit der Corona-Zeit?
Hier findest du Hilfe:
BAG-Infoline Coronavirus, Tel. 058 463 00 00
BAG-Infoline Covid-19-Impfung, Tel. 058 377 88 92
Dureschnufe.ch, Plattform für psychische Gesundheit rund um Corona
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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