Keine Rückführung Asylsuchender nach Irak
Abgewiesene irakische Asylsuchende werden in der Schweiz vorläufig aufgenommen.
Dies hat das Bundesamt für Migration (BFM) bereits im September entschieden, weil eine Rückführung wegen der prekären Sicherheitslage unzumutbar ist.
BFM-Sprecherin Brigitte Hauser-Süess bestätigte am Dienstag eine Meldung von Radio DRS. Das Bundesamt habe den Entscheid aufgrund seiner eigenen Länderanalyse getroffen, sagte sie auf Anfrage. Ende September hat auch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) erneut davor gewarnt, Flüchtlinge nach Irak zurückzuschicken.
Vom Rückführungsstopp nicht betroffen sind laut Hauser-Süess Straffällige. Bei diesen wird die Wegweisung weiterhin vollzogen.
Zurzeit gibt es rund 2500 Asylgesuche irakischer Staatsangehöriger in der Schweiz. Teils sind sie noch hängig, teils ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig oder im Vollzug. Wo bereits Ausreisefristen gesetzt wurden, wird nun die vorläufige Aufnahme verfügt.
Seit Juli 2003 reisten nach Auskunft der BFM-Sprecherin 250 Asylsuchende aus dem Irak selbständig in ihre Heimat zurück. Sie profitierten dabei vom Rückkehrhilfeprogramm, was weiterhin möglich ist. In den ersten neun Monaten 2005 gab es 97 freiwillige Ausreisen und 15 Rückführungen in einen sicheren Drittstaat.
(sda)