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Keine Strafmilderung für Schweizer Porno-Ehepaar

Ein in Indien wegen Kinderpornografie zu sieben Jahren Gefängnis verurteiltes Zuger Ehepaar im Alter von heute 62 und 59 Jahren erhält vorderhand keine Strafmilderung.

Ein Richter des obersten Gerichts Indiens hat am Mittwoch den entsprechenden Entscheid der Vorinstanz in Bombay bis auf weiteres ausgesetzt.

Der Richter setzte auf kommenden Montag eine ausführliche Anhörung zu dem Fall an, wie die indische Nachrichtenagentur PTI berichtete. Vergangene Woche hatte ein Oberrichter in Bombay angeordnet, dass das aus Steinhausen bei Zug stammende Paar die vor Jahresfrist verhängte Strafe von sieben Jahren Gefängnis nicht voll verbüssen müsse, die es praktisch schon zur Hälfte abgesessen habe. Dafür sollte das Paar umgerechnet je 2.820 Franken als Schadenersatz an sechs von ihm missbrauchte Mädchen zahlen. Die Regierung des indischen Unionsstaates Maharashtra, zu dem Bombay gehört, zog den Entscheid ans oberste Gericht Indiens weiter.

Das Ehepaar, das seit drei Jahren und drei Monaten inhaftiert ist, war schuldig gesprochen worden, von Strassenkindern pornografische Bilder gemacht, besessen und im Internet verbreitet zu haben. Die beiden waren im Dezember 2000 in Bombay auf frischer Tat ertappt worden, als sie Nacktaufnahmen von drei indischen Mädchen im Alter von sieben bis neun Jahren machten. Insgesamt wurden im Prozess gegen das Paar 21 Kinder als Zeugen befragt. Die Eheleute sollen die Strassenkinder mit Spielzeugen, Kleidern und Nahrungsmitteln angelockt haben, um sie für pornografische Aufnahmen zu missbrauchen. Auf ihrem Laptop wurden auch Aufnahmen von Kindern in Thailand und Sri Lanka gefunden. Gegen das Ehepaar war Anfang 2001 auch im Kanton Zug ein Strafverfahren eröffnet worden. (dapd)

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