Grossbrand in Egnach TG: Kerzen sorgten für Feuersbrunst – drei Jugendliche für schuldig erklärt

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Grossbrand in Egnach TGKerzen sorgten für Feuersbrunst – drei Jugendliche für schuldig erklärt

In Egnach kam es im März 2018 zu einem Grossbrand. Das Bezirksgericht hielt nun drei Jugendliche der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst für schuldig und bestraft sie mit einer Erziehungsstrafe.

von
Michel Eggimann

Dieses Feuer wütete im März 2018 in Egnach.

Tamedia

Darum gehts

  • In Egnach kam es im März 2018 zu einem Grossbrand.

  • Jugendliche zündeten zwei Kerzen an und sorgten dafür laut dem Bezirksgericht Arbon für den Brand.

  • Drei Jugendliche wurden wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt.

  • Sie müssen eine Erziehungsstrafe leisten.

An einem Abend im März 2018 kletterten vier Jugendliche, damals im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, auf aufgestapelte Kunststoffbehälter bei der Tobi Seeobst AG. Dort wurden zwei Kerzen angezündet. Beim Verlassen des Stapels liessen die Jugendlichen die beiden Kerzen brennen. «Dadurch entstand schliesslich der Brand mit einem hohen Sachschaden», hält das Bezirksgericht Arbon in einem veröffentlichten Urteil fest. Der Schaden ist in Millionenhöhe. Die Jugendanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen einen Jugendlichen ein und bestrafte die anderen drei mit Strafbefehlen wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst mit einer Erziehungsstrafe.

Gegen diese Strafbefehle erhoben die Jugendlichen Einsprache, weshalb sich das Bezirksgericht Arbon mit der Sache zu befassen hatte. An der nicht öffentlichen Hauptverhandlung Anfang März 2021 beantragten die Verteidiger der Jugendlichen einen Freispruch, die Jugendanwaltschaft weiterhin einen Schuldspruch.

Gemeinsam gehandelt, gemeinsam verantwortlich

Das Bezirksgericht Arbon hielt es für erwiesen, dass die brennenden Kerzen die Brandursache waren. Alle drei Jugendlichen hätten den Entschluss zum Anzünden der Kerzen mitgetragen. Sie seien gemeinsam um die Kerzen herumgestanden und hätten sie angezündet. Sie hätten gemeinsam gehandelt und seien daher auch gemeinsam dafür verantwortlich, dass die Kerzen beim Verlassen des Stapels nicht gelöscht worden seien. Es sei nicht relevant, wer welche Kerze angezündet und welche Kerze letztlich den Brand verursacht habe, heisst es weiter im Urteil. Alle hätten gewusst, dass sie die brennenden Kerzen unbeaufsichtigt zurückliessen.

Bei allen drei Jugendlichen sei davon auszugehen, dass sie den Taterfolg (Brennen der Paloxen mit Übergreifen auf weitere Objekte) in den wesentlichen Zügen hätten voraussehen können. Ihnen sei auch bekannt gewesen, dass brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt stehen gelassen werden sollten. Das Bezirksgericht verurteilte sie daher wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu einer zu vollziehenden persönlichen Arbeitsleistung zugunsten des Gemeinwesens. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Zivilforderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg.

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