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Kindermörder Ferrari wieder vor Gericht

Das Bezirksgericht Baden muss sich am kommenden Dienstag erneut mit dem Mord an der zwölfjährigen Ruth Steinmann im Jahr 1980 befassen. Die Neuverhandlung wurde vom verurteilten Kindermörder Werner Ferrari durchgesetzt.

Er hatte diesen Mord stets bestritten. Für die Verhandlung sind zwei Tage angesetzt.

Der Revisionsprozess des Bezirksgerichts Baden wurde aus Platzgründen ins Rathaus Wettingen verlegt. Der inzwischen 60-jährige Ferrari will mit der Revision einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes an der zwölfjährigen Schülerin erreichen.

Das Bezirksgericht Baden hatte Ferrari im Juni 1995 wegen fünffachen Mordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Er wurde des Mordes an der neunjährigen Fabienne Imhof im August 1989, am zehnjährigen Christian Widmer im Oktober 1987, am siebenjährigen Daniel Suter im September 1985, am zehnjährigen Benjamin Egli im Oktober 1983 sowie auf Grund von Indizien des Mordes an Ruth Steinmann schuldig befunden. Steinmanns Leiche war am 16. Mai 1980 im Waldgebiet «Chefihau» bei Würenlos (AG) gefunden worden. Ferrari hatte diesen Mord stets bestritten.

Zur Neubeurteilung des Falles kommt es, weil das Obergericht des Kantons Aargau im Juni 2003 das Revisionsgesuch gutgeheissen hatte. Der Schuldspruch wurde aufgehoben und der Mordfall Steinmann zur Neubeurteilung ans Bezirksgericht Baden zurückgewiesen. Das Obergericht hatte sich auf Aussagen eines Zeugen gestützt, der einen Tatverdacht gegen seinen Schwager geäussert hatte. Der Schwager habe Ferrari derart geähnelt, dass eine Verwechslung nicht ausgeschlossen werden könne. Der Zeuge hatte ausserdem einen Tick seines Schwagers geschildert, den auch der Ruths Vater am Tatabend an einem Mann beobachtet hatte, der Ferrari ähnelte und dem er auf der Suche nach seiner Tochter begegnet war. Dieser Schwager hat im März 1983 Selbstmord begangen.

Eine Exhumierung der Leiche dieses Mannes im April 2004 hatte ergeben, dass ein auf dem Körper der toten Schülerin gefundenes Schamhaar nicht von ihm stammen kann. Es stammt aber auch nicht von Ferrari, wie eine vom Journalisten Peter Holenstein auf eigene Kosten veranlasste DNA-Analyse im September 2001 ergeben hat. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich hat zudem inzwischen laut Presseberichten ergeben, dass eine an der Leiche entdeckte frische Bisswunde nicht von Ferrari stammt.

Bei der Beurteilung des Revisionsgesuchs war das Obergericht nicht auf Aussagen einer ehemaligen Schulkollegin von Ruth Steinmann eingegangen, weil diese aus gesundheitlichen Gründen von der Verhandlung dispensiert war und ihre Aussagen nicht vor der Polizei wiederholen wollte. Die Schulkollegin hatte sich 2001 bei der Opferhilfe gemeldet und ausgesagt, sie habe auf Geheiss ihres Onkels, der inzwischen an Krebs gestorben ist, Ruth in den Wald gelockt. Dort sei Ruth malträtiert und erstickt worden. Später sei Ferrari dazugekommen. Sie sei vom Tatort geflüchtet, als sie gehört habe, wie die Eltern nach Ruth gerufen hätten. (dapd)

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