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Knebelverträge für Geller-Show-Kandidaten

Mit «unglaublichen Phänomenen» soll die Show «Next Uri Geller» die Zuschauer vor den Fernsehbildschirm locken. Fast so unglaublich muten die Klauseln des Vertrages an, der von den Teilnehmenden unterschrieben wurde.

In der zweiten Ausgabe von «Next Uri Geller» wurde gestern wieder von fünf Kandidaten tief in die Zauberkiste der Illusionen gegriffen. Schon in der Auftaktsendung am 8. Januar entpuppten sich einige der zunächst verblüffenden Darbietungen als plumpe Tricksereien (20minuten.ch berichtete).

Einen weiteren Beitrag zur Entmystifizierung von «Next Uri Geller» leistet auch der Vertrag, den Constantin Entertainment - die Produktionsfirma der Show - den Teilnehmern zur Unterzeichnung unter den Stift zauberte.

Uri Geller und die «Hokus-Pokus-Lüge»

Einige Klauseln des Schriftstücks grenzen gar an schwarze Magie: So müssen die Mentalisten laut «stern.de» bestätigen, dass sie «über ausgeprägte mentale und intuitive Fähigkeiten, wie etwa Gedankenlesen, Telekinese, Suggestion oder Autosuggestion» verfügen. Ein Casting-Teilnehmer dazu: «Ich kann doch nicht schriftlich bestätigen, Dinge mit meinen Gedanken bewegen zu können. Diese Fähigkeit habe ich nicht und auch keiner der anderen Kandidaten.»

Doch damit nicht genug der juristischen Zauberei: Auch bezüglich des Gewinnes, der dem Finalisten der Show ausgezahlt werden soll, wurde magisch um den heissen Hokus-Pokus-Brei herumphrasiert. So war anfangs im Schriftstück zu lesen: «Die Höhe des auszuzahlenden Gewinns....kann sich jederzeit ändern.»

Ende gut, alles gut?

Tatsächlich konnten die Kandidaten einige Klauseln im 21 Punkte umfassenden Vertrag zu ihren Gunsten anpassen lassen. Auch das Preisgeld in Höhe von 100'000 Euro für den Gewinner von «Next Uri Geller» wurde seitens Pro Sieben offiziell bestätigt. Einziger Wermutstropfen: Für jeden Auftritt gibt es für die potentiellen Geller-Nachfolger eine magere Gage in Höhe von 1'000 Euro - Probe inklusive.

Runa Reinecke, 20minuten.ch

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