Kölliken: Kein Schadenersatz für Deponieanwohner

Aktualisiert

Kölliken: Kein Schadenersatz für Deponieanwohner

Das Bezirksgericht Aarau hat die Klagen auf Schadenersatz von 23 Anwohnern der Sondermülldeponie Kölliken abgewiesen.

Seit 1989 seien von der Deponie keine übermässigen Immissionen mehr ausgegangen, hiess es gemäss Mitteilung des Aargauer Regierungsrat vom Freitag im Urteil.

Die 23 Grundeigentümerinnen und -eigentümer aus der Nachbarschaft zur Sondermülldeponie Kölliken blitzten mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Bezirksgericht Aargau ab. Sie hatten den Kanton Aargau Mitte November 2001 verklagt und auf Schadenersatz von 17 Millionen Franken gepocht, schreibt der Regierungsrat. Die Deponie sowie deren Sanierung verminderten den Wert ihrer Grundstücke, weil sie übermässige ideelle Immissionen - etwa Angst - verursachten, argumentierten die Kläger.

Im nun veröffentlichten Urteil vom 3. Mai führte das Bezirksgericht gestützt auf ein Gutachten aus, dass von der Deponie spätestens seit 1989 keine übermässigen Immissionen mehr ausgingen, welche mit tragbarem Aufwand hätten verhindert werden können. So oder so seien Ereignisse vor 1991 verjährt. Auch in Zukunft rechneten die Richter nicht mit übermässigen vermeidbaren Immissionen, während die unvermeidbaren Immissionen nicht dem Zivilrecht unterstünden. Der Aargauer Regierungsrat sieht sich mit dem Urteil laut Mitteilung in seiner Rechtsauffassung bestätigt. (dapd)

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