BaselPrivater Parkplatz-Sheriff bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis
In Basel prangert ein Instagram-Kanal seit Wochen Falschparkierer an. Für die Fahrzeughalter hat das keine Konsequenzen. Allerdings übertritt der Instagrammer damit selbst das Gesetz.
- von
- Lukas Hausendorf
Darum gehts
«Warum wird hier nichts unternommen?», regt sich der Basler Parkplatz-Sheriff auf Instagram auf. Fussgänger müssten Slalom laufen, um am Blumenrain zwischen falsch abgestellten Autos durchzukommen. Seit Monaten prangert der Kanal «Baselparkiertfalsch» auf Instagram Basler Falschparkierer an. Wo immer der anonyme Betreiber des Accounts in der Stadt ein falsch parkiertes Auto sieht, fotografiert er es und postet es auf seinem Kanal.
Der Basler Kantonspolizei, in deren Zuständigkeit Falschparkierer fallen, war der Account bis zur Anfrage durch diese Zeitung nicht bekannt. Obschon die Polizei in praktisch allen Beiträgen markiert wurde. Nach einer Sichtung kommt die Polizei aber zum Schluss, dass es sich «nicht bei allen dort gezeigten Bildern zweifelsfrei um Übertretungen handelt», so Mediensprecher Stefan Schmitt. Ein- oder Aussteigenlassen sowie der Güterumschlag fallen gemäss Strassenverkehrsgesetz nämlich nicht unter Parkieren.
Gerade bei den angeprangerten Gewerbetreibenden dürfte es sich in den wenigsten Fällen um Übertretungen handeln. Denn mit einer Gewerbeparkkarte sei das Abstellen von Fahrzeugen in Zusammenhang mit der beruflichen Verrichtung gestattet, wo das Parkieren sonst verboten wäre.
Instagrammer auf dünnem Eis
Der Instagrammer bewegt sich mit seinem Pranger, auf dem er anderen Gesetzesverstösse vorwirft, selbst auf rechtlich dünnem Eis. «Genau dies wollen wir nicht – das Gewaltmonopol liegt beim Staat und der Staat soll strafen», sagt Datenschutzspezialistin Ursula Uttinger. Auch verstosse er damit gegen das Datenschutzgesetz, weil er mit der Abbildung der Kennzeichen personenbezogene Daten veröffentliche. «Die betroffenen Halter könnten dagegen zivilrechtlich klagen», sagt Uttinger.
Per 1. September kann man dafür sogar strafrechtlich belangt werden, dann tritt das revidierte und verschärfte Datenschutzgesetz in Kraft. Gemäss Artikel 19 des Datenschutzgesetzes wäre der Instagrammer dann neu verpflichtet, die Betroffenen über die Beschaffung ihrer Personendaten angemessen zu informieren, damit diese ihre Rechte geltend machen können.
Verkehrspolizei hat genug zu tun
Immerhin, die Verkehrspolizei geht den Hinweisen auf Social Media nicht nach. Die dort angeprangerten mutmasslichen Falschparkierer werden zumindest dafür nicht belangt werden. «Es ist durchaus so, dass unsere Mitarbeitenden genügend Arbeit haben und wir nicht auch noch auf anonyme Hinweise aus den sozialen Medien reagieren können», sagt Polizeisprecher Stefan Schmitt.
Der Instagrammer reagierte bislang nicht auf eine Anfrage von 20 Minuten.
Wie viele Parkbussen hattest du schon?
Brauchst du oder braucht jemand, den du kennst, eine Rechtsberatung?
Hier findest du Hilfe:
Rechtsauskunftsstellen nach Region
Reklamationszentrale, Hilfe bei rechtlichen Fragen