Vierfachmord RupperswilKollegen verteidigen Honorar der Anwältin
Die Verteidigerin von Thomas N. wurde von Valentin Landmann sowie dem Gericht kritisiert. Jetzt stellen sich Kollegen hinter Renate Senn.
- von
- dmo
Für ihre Honorarrechnung über 155'000 Franken als Verteidigerin des Vierfachmörders Thomas N. wurde Renate Senn sowohl von Staranwalt Valentin Landmann wie auch vom Gericht kritisiert.
In einem Interview mit der AZ stellen sich jetzt einige Berufskollegen mit Sprecher Thomas Fingerhuth, der die Kindermörderin von Horgen verteidigt hat, hinter Senn. Die Honorarrechnung sei sicher nicht überhöht und was etablierte Medien sowie anonyme Blogger täten, grenze an Rufmord, so Fingerhuth.
Senn hat die Opfer nicht verhöhnt
Dass das Gericht die kritisierte Rechnung nicht korrigierte, sondern stattdessen die Rechnung für die Hauptverhandlung strich, sei pure Willkür. Das Vorgehen sei eines Rechtsstaates nicht würdig. 220 anstatt 200 Franken pro Stunde seien noch immer ein sehr tiefer Tarif. Zudem sei Senn Fachanwältin für Strafrecht und von der Staatsanwaltschaft als amtliche Verteidigerin eingesetzt worden.
Auch den Vorwurf, Senn habe die Opfer verhöhnt, dementiert Fingerhuth. Senn habe ja nicht gesagt, die Opfer seien selber schuld. Sie habe lediglich das Verhalten der Opfer aus der Sicht ihres Mandanten geschildert. Dies habe nichts mit Verhöhnung zu tun.