Aktualisiert

ItalienKoma-Patientin darf nicht sterben

Der Rechtsstreit um das Leben der italienischen Koma-Patientin Eluana Englaro geht in eine neue Runde.

Das Verfassungsgericht wies einen Einspruch des Parlaments gegen ein Gerichtsurteil zurück, wonach die künstliche Ernährung für die seit 16 Jahren im Koma liegende Italienerin eingestellt werden darf. Nach Auffassung der Parlamentsmehrheit hatte das Gericht nicht das Recht, in dem Fall zu entscheiden, weil die Frage in die Kompetenz des Gesetzgebers falle.

Die Verfassungshüter sahen in dem Fall keinen Kompetenzkonflikt. Sie schlugen den Abgeordneten jedoch vor, das gegenwärtige Sterbehilfe-Gesetz zu ändern, wenn sie es für nötig hielten.

Ein Mailänder Gericht hatte Eluanas Vater Anfang Juli Recht gegeben und gestattet, die Behandlung seiner Tochter zu beenden. Die heute 36-Jährige war 1992 nach einem Autounfall ins Koma gefallen und ist seitdem nicht mehr erwacht.

Gegen das Urteil legte die Mailänder Staatsanwaltschaft Berufung ein. Über den Fall entscheidet nun das höchste italienische Berufungsgericht am 11. November.

(sda)

Deine Meinung