BundesgerichtsentscheidKommentar unter Corona-Post gelöscht – SRF muss bei Ombudsstelle antraben
Wie das Bundesgericht entschieden hat, muss die Ombudsstelle der SRG darüber befinden, ob die Löschung eines Kommentars auf dem Instagram-Account von SRF News rechtens war.
- von
- Reto Bollmann
Darum gehts
Unter einem Instagram-Beitrag von SRF zu ab sofort kostenpflichtigen Corona-Tests in Deutschland forderte eine Userin das gleiche Vorgehen in der Schweiz.
SRF löschte den Kommentar – daraufhin wandte sich die Verfasserin an die Ombudsstelle von SRG.
Diese fühlte sich nicht zuständig, nun hat das Bundesgericht den Fall aber doch an sie zurückgegeben.
Es geht um einen Kommentar auf dem Instagram-Account von SRF News. Unter einen Beitrag mit dem Titel «Deutschland schafft kostenlose Corona-Tests ab» schrieb eine Userin, sie wünsche sich das auch für die Schweiz. Die Redaktion habe befunden, der Beitrag verstosse gegen die Social-Media-Netiquette von SRF und löschte ihn, wie SRF selbst berichtet.
Die Verfasserin des Kommentars war damit nicht einverstanden und schilderte den Sachverhalt der Ombudsstelle SRG. Jedoch fühlte sich diese nicht zuständig, worauf die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kontaktierte wurde – mit dem gleichen Ergebnis.
Zuständigkeit geklärt
Nun kam bereits das Bundesgericht ins Spiel, wobei dieses sich nicht mit dem Inhalt oder der Löschung des Beitrags befassen musste. Es ging lediglich um die Zuständigkeit: Ist die Ombudsstelle SRG zuständig für die Beanstandung, oder muss der Fall von der Beschwerdeführerin vor ein Zivil- oder Strafgericht gebracht werden?
Das Bundesgericht befand nun, die SRG habe die Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin tangiert. Ein Zivil- oder Strafgericht sei jedoch nicht zur Behandlung des Falls geeignet, da weder eine Persönlichkeits- noch Ehrverletzung vorliege. Deshalb gibt das Gericht die Sache zur inhaltlichen Beurteilung an die Ombudsstelle zurück.
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