Kommt am Freitag das Feuerwerk-Verbot?

Aktualisiert

Kommt am Freitag das Feuerwerk-Verbot?

Am Freitag wird die Zürcher Feuerpolizei entscheiden, ob am 1. August Feuerwerk abgebrannt werden darf oder nicht. Noch sind die Feuerpolizisten unschlüssig.

Ein generelles Feuerverbot untersagt nicht nur offene Feuer im Wald oder am Waldrand. Verboten sind dann auch Feuer in Gärten, auf Balkonen oder Plätzen und der Betrieb von Grills (ausser gas- und elektrisch betriebenen). Besonders für den 1. August würde dies auch bedeuten, dass keine Feuerwerke abgebrannt und kein Höhenfeuer entfacht werden dürfen.

Noch sei die Lage zwar nicht so, dass sofort ein Feuerverbot ausgesperochen werden müsste, heisst es in einer Mitteilung der kantonalen Führungsorganisation vom Dienstag. Dennoch besteht Waldbrandgefahr. Behördenexperten beobachteten und beurteilten die Situation laufend.

Die Fachleute rufen zur erhöhten Vorsicht im Umfang mit Feuer auf. Dazu gehört, niemals brennende Raucherwaren wegzuwerfen. Zudem darf auch im Garten ein Feuer nie unbeaufsichtigt brennen und Funkenwurf ist sofort zu löschen. In der Natur darf ein Feuer nur in einer fest eingerichteten Feuerstelle in genügendem Abstand zu Gebäuden, Büschen und Waldrändern entfacht werden. (sda)

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