Kompliziertes Wahlrecht
Das in Italien geltende Wahlrecht ist höchst kompliziert. Es war Ende 2005 von der damaligen Regierung Berlusconi im Eiltempo verabschiedet worden und löste damals das seit Anfang der 90er Jahre geltende Mehrheitswahlrecht ab.
Am Urnengang für die Abgeordnetenkammer können alle Italiener teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind demnach 47,3 Millionen Wähler in Italien und 2,8 Millionen im Ausland lebende Staatsbürger.
An der Wahl für den Senat können sich Italiener ab dem 25. Lebensjahr beteiligen. Wahlberechtigt sind 43,2 Millionen Wähler in Italien und 2,5 Millionen im Ausland lebende Staatsbürger.
Insgesamt werden 630 Abgeordnete und 315 Senatoren gewählt. 618 Sitze im Abgeordnetenhaus und 309 Sitze im Senat werden von den in Italien lebenden Wählern bestimmt, der Rest von Auslandsitalienern.
Bei der Abstimmung über das Abgeordnetenhaus wird die Auszählung auf landesweiter Ebene vorgenommen. Das Wahlrecht garantiert dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen eine Mehrheit von 340 Sitzen oder 54 Prozent.
Parteien, die zu einem Bündnis gehören, müssen mindestens zwei Prozent der Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten. Gruppierungen, die im Alleingang antreten, benötigen vier Prozent der Stimmen. Bündnisse werden anerkannt, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten.
Als ein Bündnis gilt eine Gruppe, wenn sie ein gemeinsames Wahlprogramm vorstellt und einen gemeinsamen Spitzenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten aufstellt.
Bei der Abstimmung über den Senat erfolgt die Auszählung auf regionaler Ebene. Ein Bündnis, das in einer Region vorne liegt, erhält mindestens 55 Prozent der Sitze, die insgesamt für das Gebiet zu vergeben sind.
Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen drei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erhalten. Gruppierungen, die im Alleingang antreten, müssen auf acht Prozent der Stimmen kommen. Ein Bündnis muss mindestens 20 Prozent erringen.
Wegen der verschiedenen Auszählungsarten kann es in Abgeordnetenhaus und Senat zu unterschiedlichen Mehrheiten kommen. Das kann jedoch das Regieren schwierig gestalten, weil Gesetze von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden müssen. (sda)