Parlament: Kompromiss bei Armee-Auslandseinsätzen

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ParlamentKompromiss bei Armee-Auslandseinsätzen

Milizsoldaten sollen nur dann zu Diensten im Ausland verpflichtet werden dürfen, wenn das Ausbildungsziel im Inland nicht erreicht werden kann. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates nähert sich damit dem Ständerat an.

Der Nationalrat hatte entschieden, nur freiwillige Auslandeinsätze zuzulassen und längerdauernde Assistenzdiensteinsätze wie für die Euro 08 oder das Weltwirtschaftsforum (WEF) zu verbieten. Der Ständerat korrigierte diese Beschlüsse.

Die nationalrätliche SIK habe jetzt Auswege gefunden, sagte Präsident Bruno Zuppiger (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Mit 16 zu 3 Stimmen beantragt sie, Ausbildungsdienste nur dann für obligatorisch zu erklären, wenn das Training in der Schweiz unmöglich ist.

Mit 14 zu 9 Stimmen will die SIK auch den Nationalratsbeschluss rückgängig machen, dass Berufsmilitärs und ziviles Personal des Verteidigungsdepartementes (VBS) nicht zu Diensten ins Ausland abkommandiert werden dürfen. Auch Durchdiener sollen zu Auslandeinsätzen verpflichtet werden können.

Friedensförderungsdienste sollen vom Parlament vorgängig genehmigt werden müssen, wenn der Einsatz von mehr als 30 Angehörigen der Armee länger als drei Monate dauert. Der Bundesrat hatte sechs Monate vorgeschlagen, der Nationalrat für drei Wochen votiert.

In dringlichen Fällen kann der Bundesrat die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen - spätestens aber in der nächsten ordentlichen Session und nicht erst in der übernächsten Session. Die Differenzbereinigung des Militärgesetzes ist für die Wiontersession vorgesehen. (sda)

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