Bei Deal mit UBSKonto-Einfrierungen und Abhebe-Limite – das könnte CS-Kunden drohen
Die Entscheidung, wie es mit der CS weitergeht, könnte am Sonntag fallen. Hier ein Überblick, was das für die Kundinnen und Kunden bedeuten könnte.
- von
- Maike Harder
- Monira Djurdjevic
Darum gehts
Die Gespräche, die die UBS derzeit mit der Credit Suisse und dem Bund führt, dauern noch an.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden findest du hier.
Sollte heute der Deal mit der UBS klappen, was heisst das für die Kundinnen und Kunden?
Laut Bernhard Koye, Leiter des Swiss NextGen Finance Instituts und Forscher von zukunftsfähigen Geschäftsmodellen von Finanzdienstleistern, ist es eher unwahrscheinlich, dass die CS-Kundschaft bereits morgen früh offiziell zu den Kundinnen und Kunden der UBS zählt: «In der Praxis kann eine solche Fusion nicht innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Das System der UBS ist weder darauf ausgelegt noch vorbereitet, alle Kundinnen und Kunden der CS sofort zu übernehmen.» Realistischer sei es, dass die Fusion während einer Übergangsphase von mehreren Wochen stattfindet, wobei hier über die Einzelheiten entschieden werde.
Was passiert mit meinem Geld und Konto in dieser Zeit?
Gemäss Koye ändert sich in dieser Zeit grundsätzlich nichts für die CS-Kundschaft. «Bis die Fusion über die Bühne geht, werden sich die CS-Kundinnen und -Kunden weiterhin im CS-e-Banking einloggen können und ihre Bankkarten behalten.» Jedoch sei eine vorübergehende Einfrierung der CS-Konten nicht auszuschliessen: «Die Konten könnten während drei bis fünf Tagen eingefroren werden. Das ist notwendig, um einen Bank-Run zu verhindern», sagt Koye. Dabei werde aber nicht das gesamte Geld eingefroren: «Am wahrscheinlichsten ist, dass während dieser temporären Einfrierung eine einmalige Abhebe-Limite von 10’000 Franken festgelegt wird, damit die Kundschaft ihre Ausgaben weiterhin decken kann», so Koye.
Was ist mit den CS-Aktien?
«Die CS-Aktien können bei einer Fusion in UBS-Aktien umgewandelt werden», sagt Koye. Grundsätzlich werde bei einer Fusion immer ein innerer Wert für die Aktien berechnet und verhandelt: «CS-Aktionäre können sich dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Wenn sie es nicht annehmen, dann werden ihre Aktienanteile am Montagmorgen in den Handel gehen und wahrscheinlich viel an Wert verlieren. Im Handel könnten dann zum Beispiel auch ausländische Firmen die Aktien kaufen.» Gemäss Koye könnte der neue Wert der CS-Aktie deutlich tiefer sein als der aktuelle: «Ich kann mir einen Wert von 25 Rappen vorstellen.»
Was ist, wenn der Deal scheitert und die CS in Konkurs geht?
Dass eine Grossbank wie die CS in Konkurs geht, ist eher unwahrscheinlich. Nach der Finanzkrise 2008 wurde der Too-big-to-fail-Notfallplan eingeführt. Das heisst, dass das systemrelevante Schweizer Geschäft einer Grossbank abgetrennt und selbstständig weiter funktionieren muss. Denn Finanzmarktteilnehmer können auf nationaler oder auch internationaler Ebene eine derart grosse Bedeutung erlangen, dass ihr ungeordneter Ausfall die Finanzstabilität beeinträchtigen und eine staatliche Rettung erzwingen kann. Derzeit gibt es fünf systemrelevante Banken: UBS, Credit Suisse CS, Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank.
Sind die Kundengelder abgesichert?
Laut der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) werden im Konkursfall privilegierte Einlagen bis zu einem Betrag von 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde aus den liquiden Mitteln der Bank so rasch als möglich an den Bankkunden ausbezahlt. Soweit die liquiden Mittel nicht zur Deckung ausreichen, finanziert die Esisuisse als Trägerin der Einlagensicherung die Auszahlung der Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen bis maximal 100'000 Franken je Gläubigerin und Gläubiger. Wertschriften werden von der Bank verwahrt, sind aber Eigentum des Kunden. Im Fall eines Bankenkonkurses werden sie an den Kunden herausgegeben.
Übersteigen die Guthaben des Kunden insgesamt 100’000 Franken, geht der übersteigende Betrag im Konkurs der Bank in die dritte Konkursklasse für ungesicherte Forderungen ein. Der Kunde erhält am Ende des Liquidationsverfahrens in der Regel einen Teil des ursprünglichen Guthabens, das in die dritte Konkursklasse aufgenommen wurde.
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