Bottighofen TGKopf der Mieterin abgetrennt – 18 Jahre Haft und Landesverweis gefordert
Dezember 2020 haben Passanten einen abgetrennten Kopf in einem Waldstück in Egnach TG gefunden. Dieser gehörte zu einer vermissten 63-jährigen Frau aus Bottighofen TG. Ihre 55-jährige Vermieterin wurde festgenommen und nun angeklagt.
Darum gehts
Am 5. Dezember 2020 haben Passanten und Passantinnen einen menschlichen Kopf in einem Waldstück bei Egnach im Kanton Thurgau gefunden. Das Opfer wurde jedoch nicht gleich identifiziert. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden gingen von einem Tötungsdelikt aus. Später fanden sie heraus, dass die menschlichen Überreste zu einer 63-jährigen Frau gehörten, welche bereits seit Oktober 2020 vermisst wurde.
Die Thurgauer Kantonspolizei nahm darauf, am 11. Dezember 2020, eine damals 54-jährige Tatverdächtige fest. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der festgenommenen 54-Jährigen um die Vermieterin der getöteten F.J. handelte. F. J. soll bei der Tatverdächtigen offene Mietschulden gehabt haben – dies bestätigte demnach der andernorts lebende Ehemann der festgenommenen Frau. Die 54-Jährige soll im Rotlichtgewerbe tätig gewesen sein und Aggressions- und Alkoholprobleme haben. Dies sagte laut Berichten ein enger Freund.
Leichnam zerteilt und entsorgt
Die heute 55-jährige Tatverdächtige befindet sich immer noch in Haft. Die zwischenzeitlich abgeschlossene Strafuntersuchung ergab, dass die Tatverdächtige ihre 63-jährige Mieterin am frühen Morgen des 29. Oktober 2020 im Kellergeschoss des gemeinsamen Wohnhauses in Bottighofen TG erschossen, den Leichnam zerteilt und in verschiedenen Unterflurcontainern in Bottighofen entsorgt hatte. Den abgetrennten Kopf hatte sie in einem Erdloch im Waldstück «Sangenhölzli» bei Egnach TG vergraben.
Nach diesen Erkenntnissen hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen beim Bezirksgericht Anklage wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens erhoben. Gefordert wird eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren. Bis das Urteil gesprochen wird, gilt die Unschuldsvermutung, schreibt die Thurgauer Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung.
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen