Kopftuchverbot in Deutschland

Aktualisiert

Kopftuchverbot in Deutschland

Baden-Württemberg hat als erstes deutsches Bundesland ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verabschiedet.

Die Abgeordneten der regierenden CDU/FDP-Koalition sowie die SPD- Parlamentarier stimmten am Donnerstag im Stuttgarter Landtag fast geschlossen für einen entsprechenden gemeinsamen Gesetzentwurf. Ein Alternativvorschlag der Grünen fiel dagegen durch.

Das BVG hatte im September 2003 entschieden, dass moslemischen Lehrerinnen nur bei einer klaren gesetzlichen Grundlage das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden darf. Anlass des Urteils war die Klage der Lehrerin Fereshta Ludin, die in Baden-Württemberg wegen ihres Beharrens auf einem Kopftuch nicht unterrichten durfte.

Inzwischen haben auch andere deutsche Bundesländer wie Hessen oder Niedersachsen entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht. Am Dienstag einigte sich die SPD/PDS-Koalition in Berlin auf ein Gesetz, mit dem Kopftücher, aber auch andere religiöse Symbole weitgehend aus dem öffentlichen Dienst des Landes verbannt werden sollen.

In Europa hat das Tragen des Kopftuchs an der Schule in letzter Zeit für Schlagzeilen gesorgt. So erliess Frankreich ein Kopftuch- Verbot, das national und international umstritten ist. In mehreren anderen europäischen Ländern wird über ein Verbot diskutiert.

In der Schweiz hatte die Kopftuch-Frage in den 90er-Jahren Wellen geworfen. 1996 war einer Genfer Primarlehrerin, die zum Islam konvertiert war, verboten worden, während des Unterrichts ihr Kopftuch zu tragen.

Andrerseits wiesen in Neuenburg das Erziehungsdepartement und das Verwaltungsgericht 1998/99 einen Rekurs der Schulkommission von La Chaux-de-Fonds ab. Diese wollte einer islamischen Schülerin das Tragen des Kopftuches verbieten.

(sda)

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