SolothurnKritik wegen «Pranger-Initiative»
Die SVP des Kantons Solothurn hat den Regierungsrat heftig kritisiert, weil er ihre eingereichte Volksinitiative zur Nennung von Nationalitäten in Polizei- und Justizmeldungen für rechtswidrig hält. Der Regierungsrat handle «hochgradig demokratieschädigend».
Der Antrag an das Kantonsparlament zur Ungültigkeitserklärung des Begehrens sei «rein politisch motiviert», teilte die SVP am Mittwoch mit. Dem Regierungsrat sei es gleichgültig, «dass damit urdemokratische Rechte» übergangen würden.
Das Volk habe ein Anrecht darauf, über die Initiative entscheiden zu können. Der Regierungsrat versuche, dies «mit allen Tricks» zu verhindern. Er habe offensichtlich Angst, die Volksabstimmung zu verlieren.
Der Regierungsrat will die SVP-Initiative zur «Nennung der Nationalitäten in Meldungen der Polizei und Justiz» vom Parlament für ungültig erklären lassen. Die ausnahmslose Nennung der Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen verletze Bestimmungen der Bundes- und Kantonsverfassung.
Indirekte Diskriminierung
Er stützte sich beim Antrag vom Dienstag auf ein Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Thomas Fleiner. Das Begehren verletze das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und verstosse gegen das Verbot der indirekten Diskriminierung, heisst es im Gutachten.
Das Parlament wird entscheiden, ob die Initiative für ungültig erklärt wird. Gegen diesen Beschluss wird die SVP beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen können. Die SVP hatte die «Pranger-Initiative» im April mit mehr als den notwendigen 3000 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Die Kantonspolizei Solothurn und die Justizbehörden nennen in ihren Medienmitteilungen die Nationalität der mutmasslichen Täter oder Unfallverursacher meistens nicht. Andere Kantonspolizeien machen Angaben zur Nationalität und zum Alter der Personen.
(sda)