Zürich-WerdmühleplatzKündigungen für Läden sind definitiv ungültig
Erfolg für sechs Ladeninhaber am Werdmühleplatz, die sich gegen die Kündigung gewehrt haben. Die Stadt zieht das Verfahren nicht ans Mietgericht weiter – damit bleibt alles beim Alten.
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- rom
Es ist für sechs Ladeninhaber am Zürcher Werdmühleplatz ein sehr guter Mittwoch: Die Stadt Zürich zieht das Verfahren betreffend mehrerer Kündigungen zur Beurteilung nicht an das Mietgericht weiter. «Nach Auffassung der Stadt liegt weder faktisch noch rechtlich eine Änderungskündigung vor», schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung zwar. Trotzdem stuft er die Chancen, vor Mietgericht Recht zu erhalten, als zu gering ein. Damit sind die Kündigungen ungültig und die Verträge laufen die nächsten drei Jahre normal weiter.
«Ich bin sehr froh, dass die Stadt eingesehen hat, dass die Art und Weise dieser Kündigungen unzulässig war», sagt Rechtsanwältin Anita Thanei, die die Interessen von vier betroffenen Gewerblern vertritt. Es könne nicht sein, dass die Stadt das, was um die Bahnhofstrasse herum passiere mit den horrenden Mietzinsen selber noch anheize. Thanei: «Ich bin überzeugt, dass wir nun gemeinsam gute Lösungen für alle Beteiligten finden werden.»
«Riesenfreude»
Dem pflichtet Augenoptiker Andreas Gautschi bei: «Ich hoffe, dass wir uns mit der Stadt einigen können und wir wieder einen 10-Jahres-Mietvertrag erhalten.» Ihm und seinem Team falle ein Riesenstein vom Herzen: «Heute sind wir einfach nur glücklich und haben eine Riesenfreude.»
Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich hatte letzten Herbst sechs zum Teil langjährigen Ladeninhabern am Werdmühleplatz in der City gekündigt. Grund: Die Mieten seien deutlich unter Marktniveau. Alle betroffenen Gewerbler haben die unbefristeten Verträge daraufhin angefochten. Die Schlichtungsbehörde taxierte die Kündigungen in ihrem Entscheid von Mitte April dann als «missbräuchlich».