Lange Haftstrafe für Rorschacher Betrügerin
Wegen gewerbsmässigen Betrugs, Geldwäscherei und Veruntreuung in Millionenhöhe ist eine Treuhänderin (65) aus Rorschach vom Kreisgericht Anfang Jahr zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Nun liegt das begründete Urteil vor.
Das Urteil umfasst 607 Seiten, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen am Mittwoch mitteilte. Das Kreisgericht Rheintal spricht bei der Treuhänderin von einer hohen kriminellen Energie, eigennützigem Handeln und Skrupellosigkeit. Ihr Ehemann als Inhaber der Treuhandfirma wird als heimlicher Profiteur bezeichnet.
Vermögenswerte beschlagnahmt
Er wurde vom Kreisgericht zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt. Den Tatbeitrag von zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen, die zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden, stuft das Gericht in seinem begründeten Urteil mehrheitlich als untergeordnet ein.
Das Kreisgericht hatte bei der Treuhänderin und ihrem Mann Vermögenswerte von rund sieben Millionen Franken beschlagnahmt. Sie werden zu Gunsten der getäuschten Anleger und Dahrlehensgeber verwendet. Sie kamen mit insgesamt 60 Millionen Franken zu Schaden.
Prozess kommt teuer zu stehen
In Nebenpunkten wurden die Hauptangeklagte und ihr Mann freigesprochen. Dafür werden sie mit 50 000 Franken entschädigt. Für ihre Verteidigung will das Ehepaar laut Staatsanwaltschaft rund 4,8 Millionen Franken ausgegeben haben. Für die Anwaltskosten der obsiegenden Zivilkläger müssen die beiden 86 000 Franken bezahlen.
Das Kreisgericht sprach die Treuhänderin schuldig, in den 1990er- Jahren bis 2003 über 1000 Anleger um rund 60 Millionen Franken geprellt zu haben. Bei diesem Prozess handelt es sich um einen der grössten Betrugsfälle in der Ostschweiz. Die Gerichtsverhandlung im Dezember letzten Jahrs dauerte eine Woche. (sda)