Lange Zuchthausstrafen für Millionen-Betrüger

Aktualisiert

Lange Zuchthausstrafen für Millionen-Betrüger

Im Millionen-Betrugsprozess «Inter Capital» hat das Baselbieter Strafgericht den Hauptangeklagten zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Der zweite Angeklagte muss für drei Jahre ins Zuchthaus.

Das Gericht befand die beiden Angeklagten im Alter von 74 und 67 Jahren des gewerbsmässigen Betrugs sowie der bandenmässigen und gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig. Verurteilt wurden sie zudem wegen Verstössen gegen das Bankengesetz.

Die beschlagnahmten Vermögenswerte werden eingezogen. Die Forderungen der Geschädigten werden laut dem Gerichtspräsidenten in einem separaten Verfahren behandelt.

In dem Mitte Juli eröffneten Betrugsprozess hatte das Besondere Untersuchungsrichteramt Zuchthausstrafen von zehn und vier Jahren verlangt. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Der Gerichtspräsident geht davon aus, dass das Verfahren weitergezogen wird, wie er bei der Urteilseröffnung durchblicken liess.

Die Anklage warf den beiden Männern vor, unter anderem mit einer Bank auf der Karibikinsel Anguilla Anlagegeschäfte betrieben zu haben, bei denen Zinsen und Rückzahlungen jeweils aus andern Anlagen bezahlt worden seien. Die Anlagesumme - zu einem grossen Teil Schwarzgelder aus Deutschland - wurde auf über 80 Mio. Fr. beziffert. (sda)

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