Lausanner Amokfahrer wird verwahrt
Der Amokfahrer von der Lausanner Grand-Pont muss für zehn Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht setzt die Strafe aber zugunsten einer Verwahrung aus.
Der 36-jährige Algerier hatte 2003 bei seiner Amokfahrt drei Menschen getötet und sieben weitere verletzt.
Das Gericht hat damit Expertisen von zwei psychiatrischen Gutachtern nicht berücksichtigt. Die beiden Psychiatrieprofessoren schätzten den Täter als vollkommen unzurechungsfähig ein und empfahlen die Verwahrung auf unbestimmte Zeit.
Stattdessen ist das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Opfer und ihrer Angehörigen gefolgt. Wie Richterin Marianne Fabarez erklärte, trägt der Angeklagte die Verantwortung für seine «schwer wiegende Tat».
Er habe mit Absicht gehandelt. Seine Zurechnungsfähigkeit sei zwar schwer vermindert, aber vollkommen unzurechnungsfähig sei der Angeklagte nicht. (sda)