Dicken SGLebendes Häsli zwischen toten Tieren ausgesetzt
Ein Wildhüter machte am Sonntagmittag eine grauenhafte Entdeckung: In einer Tierkadaverstelle fand er ein lebendes Häschen. Nun wird es aufgepäppelt.
- von
- juu
«Wie kann man einem unschuldigen Tier so etwas antun?», fragt Marcel Jung, Leiter des Papageien- und Büsihofs in Dicken SG. Er erhielt am Sonntag gegen 11.40 Uhr einen Anruf von der örtlichen Polizei. Diese teilte ihm mit, dass in der Tierkadaverstelle in Niederuzwil SG ein lebendes Kaninchen entsorgt wurde. Auf Anfrage bestätigt die Kapo SG den Sachverhalt.
Laut Jung hat der zuständige Wildhüter das kleine Zwergkaninchen inmitten der toten Tiere gefunden. «Eine halbe Stunde später stand er bereits bei uns im Tierheim mit dem Kaninchen, das von uns Janosch getauft wurde», so der Leiter des Büsihofs. Vor Ort reagiert man geschockt auf den grausigen Fund, denn das Kaninchen könne keinesfalls selbst in die Kadaverstelle gelangt sein.
Team erlebte noch nie so einen Fall
Jung vermutet deshalb, dass das erst rund zweijährige Tier gezielt dort ausgesetzt worden ist. «Es sind Ferien. Da wusste wohl jemand nicht, wohin und hat es wortwörtlich weggeworfen.» Wenn eine Familie ein Tier aufnehme, sollte sie sich genau überlegen, ob sie dessen Bedürfnissen gerecht werden kann und wer sich im Notfall darum kümmert.
Einen Fall wie diesen hätten er und sein Team noch nie erlebt. «Es hat zwar einmal den Fall gegeben, dass ein noch lebendes Büsi entsorgt wurde, aber dabei handelte es sich um ein Versehen», sagt Jung. Die Besitzer seien nämlich in der Annahme gewesen, dass das Tier tot sei.
Häsli bleibt wohl auf dem Hof
Doch wie geht es nun mit dem verängstigten Zwerghäsli weiter? «Nun wird Janosch von uns aufgepäppelt. Zudem steht ein Besuch beim Tierarzt an, um ihn zu kastrieren.» Danach werde das Tier voraussichtlich weiter auf dem Papageien- und Büsihof leben.
Jung appelliert an alle Tierbesitzer: «Es kann immer etwas passieren, weswegen man sich nicht mehr um sein Tier kümmern kann. Aus genau diesen Grund gibt es Tierheime und Tierschutzorganisationen.» Die symbolische Gebühr, die dort entrichtet werden müsse für ein Lebewesen, das man liebt, sollte drinliegen, findet der Hofleiter.