Fall Marie: «Lebenslange Verwahrung scheitert an Gutachten»

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Fall Marie«Lebenslange Verwahrung scheitert an Gutachten»

Erneut hat das Bundesgericht eine lebenslange Verwahrung eines Mörders aufgehoben. Die Mutter der Verwahrungsinitiative ist konsterniert.

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Claude Dubois war zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein.

Claude Dubois war zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein.

Anfang März 2018 hat das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung aufgehoben. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Dubois, hier im März 2016 im Gerichtssaal in Renens VD, hat es hingegen bestätigt.

Anfang März 2018 hat das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung aufgehoben. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Dubois, hier im März 2016 im Gerichtssaal in Renens VD, hat es hingegen bestätigt.

Keystone/Frederic Bott
Dubois hatte Marie am Abend des 13. Mai in Payerne VD entführt und später erdrosselt.

Dubois hatte Marie am Abend des 13. Mai in Payerne VD entführt und später erdrosselt.

Kantonspolizei Waadt

Claude Dubois war bereits ein verurteilter Mörder, als er 2013 die damals 19-jährige Marie in Payerne VD entführte und später erdrosselte. Nun hob das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung auf, da nur eines der zwei erstellten Gutachten eine dauerhafte Untherapierbarkeit festgestellt habe. Dies wäre aber Voraussetzung für eine lebenslange Verwahrung. Anders als bei der ordentlichen Verwahrung wird diese nicht regelmässig überprüft.

Anita Chaaban, die Initiantin der Verwahrungsinitiative, reagiert konsterniert auf das Urteil. Man habe einmal mehr ein Hintertürchen gefunden, sagt sie. Ihren Kampf hat sie aber eingestellt: «Ich hoffe, dass jemand anderes die Kraft findet, sich des Themas anzunehmen.»

«Artikel zur lebenslangen Verwahrung ist eine Fehlkonstruktion»

Politiker von links bis rechts überrascht das Urteil des Bundesgerichts nicht: SP-Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch sagt: «Der Artikel kann nicht zur Anwendung kommen, da sich eine Prognose einer dauerhaften Untherapierbarkeit nicht machen lasse – es sei denn, der Täter wäre krank und läge im Sterben.» Jene Gerichte, die eine lebenslange Verwahrung aussprechen, würden die Verantwortung einfach ans Bundesgericht abschieben. Für Jositsch ist der Artikel auch unnütz: «Auch mit einer ordentlichen Verwahrung kommt Claude Dubois nicht mehr in Freiheit.»

Auch SVP-Nationalrätin Natalie Rickli macht den Richtern in Lausanne keinen Vorwurf. Der Fehler liege in der Umsetzung der Verwahrungsinitiative: «Die Hürden für die lebenslange Verwahrung sind schlicht zu hoch.» Mindestens so wichtig sei aber, dass die Hürden für eine ordentliche Verwahrung gesenkt würden: «Im Fall Marie war es ein Wiederholungstäter. Hätte man ihn verwahrt, hätte er die Taten nicht mehr begehen können.»

«Widerspricht dem Geist der Verwahrungsinitiative»

Für Bernhard Guhl (BDP) ist klar: «Dass solche Wiederholungstäter nicht lebenslang verwahrt werden, widerspricht dem Geist der Verwahrungsinitiative.» Unnütz sei diese deswegen nicht: «Es scheitert an den Gutachten. Dass zwei Gutachten eine Untherapierbarkeit bescheinigen, ist aber nicht ausgeschlossen.»

Guhl will die Sicherheit erhöhen, indem die ordentliche Verwahrung nicht mehr jährlich überprüft werden soll: «Ist der Abstand zwischen den Prüfintervallen grösser, ist die Verwahrung länger garantiert.» Das Parlament hat dieser Forderung bereits zugestimmt.

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