MordverdachtLeiche gefunden – gab es bereits ein Geständnis?
Letzte Woche durchsuchte die Polizei in Utzigen das Gelände neben dem Haus des verhafteten Ehepaares. Dieses soll bereits vorher verhaftet worden sein. Gab es ein Geständnis?
- von
- kaf
Das junge Berner Ehepaar K.*, das zusammen mit zwei weiteren Männern zwei Tötungsdelikte begangen haben soll, befindet sich offenbar schon länger in Untersuchungshaft. Laut dem «Tages-Anzeiger» wurden die 26-Jährige und ihr 25-jähriger Mann bereits im Zeitraum der Verhaftung der beiden anderen Tatverdächtigen inhaftiert. Die 26- und 33-jährigen Männer aus den Kantonen Bern und Solothurn wurden am 6. Juni in Süddeutschland gefasst und inzwischen in die Schweiz ausgeliefert.
Nun stellt sich die Frage, weshalb die Polizei vergangenen Donnerstag mit einem Bagger beim Haus des Ehepaares auftauchte. Hat einer der vier Tatverdächtigen etwas gestanden? Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich teilte am Dienstag lediglich mit, dass im Kanton Bern die Leiche eines vermissten 25-Jährigen gefunden wurde. Über den genauen Fundort schweigt sie jedoch. Auch zum aktuellen Stand der Ermittlungen und den vier Tatverdächtigen will sie keine weiteren Angaben machen.
«Kinder haben grundsätzlich ein Besuchsrecht»
Das verhaftete Ehepaar hat zwei Töchter im Alter von zwei und vier Jahren. Diese wurden laut dem «Blick» von der Kesb versorgt. «Utzigen fällt in unseren Zuständigkeitsbereich», sagt Michal Hasler, Präsidentin der Kesb Mittelland Nord, auf Anfrage von 20 Minuten. Ob die Kesb im betreffenden Fall aktiv wurde, dürfe sie aus Datenschutzgründen nicht sagen.
Grundsätzlich rufe die Polizei die Kesb aber bei solchen Fällen zur Hilfe. «Wir suchen dann nach einer situationsadäquaten Notfalllösung», sagt Hasler. Dass die Eltern über einen längeren Zeitraum in Untersuchungshaft sind, komme «glücklicherweise» nicht oft vor. Ob und wann das Ehepaar K. seine Kinder wiedersehen darf, ist offen. Laut Hasler entscheiden in solchen Fällen der Untersuchungsrichter und der zuständige Staatsanwalt. Die Kesb sei in solche Entscheidungen nicht involviert.
Während der Haft haben die Kinder laut dem Amt für Justizvollzug grundsätzlich ein Besuchsrecht. Je nach Delikt und Haftart gebe es aber Unterschiede, teilt es auf Anfrage von 20 Minuten mit. Allgemein gültige Regelungen gibt es dazu nicht.
* Name der Redaktion bekannt