Bundesgericht hat entschieden: Swisscom darf 5G-Antenne in Steffisburg bauen

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Steffisburg BE «Leiturteil mit Signalwirkung» – Swisscom darf umstrittene 5G-Antenne bauen 

Ein Ehepaar aus Steffisburg wehrte sich gegen eine geplante Mobilfunkanlage durch alle Instanzen. Nun hat auch das Bundesgericht die Klage abgewiesen. 

Simon Ulrich
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Simon Ulrich
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Auf diesem Mehrfamilienhaus in Steffisburg plant die Swisscom eine Mobilfunkanlage mit neun Sendeantennen. 

Auf diesem Mehrfamilienhaus in Steffisburg plant die Swisscom eine Mobilfunkanlage mit neun Sendeantennen. 

Patric Spahni/Thuner Tagblatt 
Ein Ehepaar legte gegen die Baubewilligung Beschwerde ein – und zog durch sämtliche Instanzen. 

Ein Ehepaar legte gegen die Baubewilligung Beschwerde ein – und zog durch sämtliche Instanzen. 

Patric Spahni/Thuner Tagblatt 
Das Bundesgericht hat nun entschieden: Die Swisscom darf die 5G-Antenne bauen. 

Das Bundesgericht hat nun entschieden: Die Swisscom darf die 5G-Antenne bauen. 

20min/Sonja Mulitze

Darum gehts

  • Aus Angst vor gesundheitsschädigenden Wirkungen legte ein Rentner-Ehepaar aus Steffisburg Beschwerde gegen eine geplante 5G-Antenne ein.

  • Nun sind der Mann und die Frau auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt. 

  • Das Bundesgericht erachtet die Anlage als unbedenklich, die Grenzwerte seien für alle Mobilfunktechnologien dieselben.

Die Swisscom plant in Steffisburg BE eine Mobilfunkanlage mit neun Sendeantennen; bei drei davon handelt es sich um sogenannte adaptive Antennen, die mit 5G betrieben werden sollen. Ein pensioniertes Ehepaar legte gegen die Baubewilligung Beschwerde ein: zunächst bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, dann beim Verwaltungsgericht und schliesslich beim Bundesgericht. Der Mann und die Frau befürchten gesundheitliche Schäden durch die Strahlung der 5G-Antenne und kritisierten, die zuständigen Behörden hätten es verpasst, die Grenzwerte nach unten zu korrigieren.  

Nun ist klar: Die Swisscom darf ihre Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses errichten. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der beiden Privatpersonen ab, wie einer Medienmitteilung vom Freitag zu entnehmen ist. Das Gericht sieht demnach «keine hinreichenden Hinweise, wonach die Fachbehörden des Bundes oder der Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte hätten beantragen bzw. vornehmen müssen». Denn diese seien «nicht von der Mobilfunktechnologie abhängig und gelten damit unabhängig davon, ob es sich um eine 2G-, 3G-, 4G- oder 5G-Antenne handelt». 

«Hoffen auf Entspannung»

Für die Swisscom handelt es sich um ein «Leiturteil mit Signalwirkung», wie Sprecher Armin Schädeli gegenüber SRF sagte. Nun könne es mit dem 5G-Ausbau vorwärtsgehen: «Wir hoffen mittelfristig auf eine gewisse Entspannung, da nun einige Grundsatzfragen höchstrichterlich geklärt wurden. Das ist ein wichtiges Signal an die Behörden, die Baugesuche freigeben, aber auch an die Bevölkerung», so Schädeli mit Blick auf die zahlreichen Projekte mit 5G-Antennen, die derzeit blockiert sind. 

Der Verein Schutz vor Strahlung hingegen ist «enttäuscht darüber, dass inmitten eines Wohnquartiers eine Antenne in Betrieb genommen werden kann, die aus unserer Sicht eine grössere Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellt als bisherige konventionelle Antennen», sagte Vereinspräsidentin Rebekka Meier gegenüber SRF. Aktuell würden über 3000 Mobilfunkantennen in der Schweiz bekämpft; der Widerstand sei präsent – und werde weitergeführt: «Und es gibt noch ganz viele offene Fragen, die auch nach diesem Bundesgerichtsurteil zu klären sind.»  

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