Uni BernLeseschwäche nicht berücksichtigt – Studentin (20) geht vor Bundesgericht
Eine Lausanner Studentin will wegen ihrer Leseschwäche mehr Zeit für den sogenannten Numerus Clausus. Dafür geht sie nun bis vors Bundesgericht.
Darum gehts
Für Prüfungen bekäme Marion Vassaux aufgrund ihrer Lesebeeinträchtigung von der Uni Bern mehr Zeit. Nicht aber für den Numerus Clausus.
Dagegen wehrt sie sich und geht dafür bis vors Bundesgericht.
Die Uni argumentiert, dass die Resultate des Tests mit einer Zeitverlängerung nicht mehr vergleichbar wären.
Die Lausannerin Marion Vassaux will Tierärztin werden und geht dafür bis vor Bundesgericht, wie der «Beobachter» berichtet. Das Problem: Vassaux hat eine Lese- und Schreibbeeinträchtigung (Dyslexie und Dysorthografie). Dadurch braucht sie mehr Zeit, um Texte zu lesen und zu schreiben.
Sie will an der Universität Bern Tiermedizin studieren. Die Uni bietet Modalitäten für Menschen wie sie. Das heisst, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit Anspruch auf den sogenannten Nachteilsausgleich – beispielsweise Zeitverlängerung – geltend machen können.
Das sagt die Universität Bern
Laut «Beobachter» sicherte die Uni Bern der 20-Jährigen das auch zu, allerdings erst für die Semesterprüfungen. Weil aber mehr Menschen Tiermedizin studieren wollen, als es Studienplätze gibt, muss Vassaux für ihr Wunschstudium aber noch den Numerus Clausus bestehen.
Die Uni will Vassaux dafür aber keine Zeitverlängerung gewähren. Laut «Beobachter» argumentiert sie, der Numerus Clausus sei ein Wettbewerb, um die besten Talente zu selektieren. Mit einer Zeitverlängerung wären die Resultate nicht mehr vergleichbar. Zudem hätte die 20-Jährige so gegenüber anderen Studierenden einen Vorteil.
«Zeitausgleich kann Dyslexie nicht kompensieren»
Vassaux hält dagegen, dass der Ausgleich nur dazu diene, das Handicap abzufedern. Er könne ihre Dyslexie nicht kompensieren. Sie müsse trotzdem viel mehr arbeiten als andere Studierende. Für die tägliche Arbeit als Tierärztin sieht sie kein Problem. «Wenn ein Pferd eine Kolik hat, muss man die Symptome erkennen und rasch handeln. Die Lese- und Schreibschwäche hindert mich ja nicht daran», sagt Vassaux zum «Beobachter».
Die Lausannerin trat zum Numerus Clausus an – und konnte sich gegen die Konkurrenz nicht durchsetzen. Deshalb reichte sie zuerst bei der Universitätsleitung, danach beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Rekurs ein.
Nun Biomedizin in Genf
Ohne Erfolg. Mit der Unterstützung der Organisation Inclusion Handicap zieht Vassaux den Entscheid nun vor das Bundesgericht weiter. Inclusion Handicap bezahlt der 20-Jährigen die Prozess- und Anwaltskosten, wie es im Bericht weiter heisst. «Das Bundesgericht könnte dafür sorgen, dass die Diskriminierung von Menschen mit Dyslexie beseitigt wird», heisst es vonseiten der Organisation dazu.
Marion Vassaux hat sich für den Moment für eine andere Karriere entschieden – weil sie mit dem Warten auf Gerichtsurteile keine Zeit verschwenden wollte. Sie studiert derzeit Biomedizin in Genf.
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