Netstal GL: Letzte Chance für Messerstecherin

Aktualisiert

Netstal GLLetzte Chance für Messerstecherin

Im Streit um einen Hund hat eine Drogenkonsumentin aus Netstal ihren Glarner Freund mit einem Messerstich verletzt. Nun wurde die gebürtige Churerin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

Fast fünf Jahre lang war die heute 41-jährige Angeklagte aus Netstal mit dem um sieben Jahre älteren Geschädigten aus Schwanden fest befreundet. Die gemeinsame Grundlage der schwierigen Beziehung war der Alkohol. Bei der Frau kam auch der Konsum von harten Drogen hinzu. Mit der Folge, dass es zwischen den beiden Personen immer wieder zu heftigen Streitereien kam.

Freund mit Klappmesser verletzt

Am 26. Juni 2009 eskalierte die Situation. Die Angeklagte und der Geschädigte gerieten sich in Zürich gegenseitig in die Haare. Der kräftige Möbelschreiner gewann zuerst die Oberhand, indem er seiner Freundin eine schallende Ohrfeige verpasste. Worauf die Frau plötzlich ein Klappmesser aus der Bauchtasche holte und damit ihrem Freund in die rechte Schulter stach. Er hatte Glück und kam mit einer oberflächlichen Verletzung davon.

Die späteren Ermittlungen ergaben, dass beide Beteiligten massiv angetrunken waren und sich der ganze Streit offenbar um einen Hund namens Laska gedreht hatte.

Auch Drohungen eingeklagt

Der Vorfall bedeutete das Ende der Partnerschaft. Allerdings soll die Angeklagte ihren Ex-Freund noch mehrfach bedroht haben. So im letzten Dezember, als sie ihm ein Foto mit einem aufgeklappten Messer zustellte. Im Februar 2010 wurde die Angeklagte noch deutlicher. So traf sie in ihrer Wohnung in Netstal auf den Geschädigten und forderte diesen auf, den Hund Laska zurückzugeben. Andernfalls werde sie ihn abstechen. Nach einer weiteren Todesdrohung griff die Polizei ein und versetzte die IV-Rentnerin in Untersuchungshaft.

Langjährige Drogenkarriere

Am Donnerstag stand die gebürtige Churerin vor dem Bezirksgericht Zürich und legte bei der eingeklagten Körperverletzung ein Geständnis ab. Die langjährige Drogenkonsumentin sprach von einem «Saich» und versprach, dass sie nun nach einer langjährigen Drogenkarriere von Heroin und Alkohol endlich loskommen möchte. Die Angeklagte hatte Glück, da ihr im Gerichtssaal anwesender Ex-Partner offenbar verzieh, seine Anträge wegen den Drohungen zurückzog und sogar auf eine finanzielle Entschädigung verzichtete. Was aber hängen blieb, war die Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe. Laut Anklage ein Offizialdelikt, das die Richter zu beurteilen hatten.

Therapie statt Knast

Der zuständige Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Allerdings vergebens, da das Gericht aufgrund der entfallenen Drohungen nur noch 14 Monate für die Körperverletzung festsetzte. Völlig Einigkeit herrschte aber in Bezug auf eine ambulante Entzugstherapie. So wurde die Angeklagte sogleich aus der Haft entlassen. Allerdings unter der Auflage, sich sogleich in eine Suchtbehandlung zu begeben. Die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger sprach von einer letzten Chance für die Angeklagte, die wieder bei ihren im Kanton Graubünden wohnhaften Eltern einziehen will.

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