Sonderwohnzonen für ReicheLeuenbergers Wortwahl «nicht akzeptabel»
Die in Obwalden geplanten Sonderwohnzonen für Reiche werden von Bundesrat Leuenberger harsch kritisiert. Das will sich Obwaldens Landamman nicht gefallen lassen: Mit deutlichen Worten antwortet er in Richtung Bern.
«Karikatur des Steuerwettbewerbs»: Bundesrat Moritz Leuenbergers Kritik an den in Obwalden geplanten Sonderwohnzonen für Reiche lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Reservieren Behörden Boden für Menschen, die «einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen», sei das nichts anders als Apartheid. Der Staat definiere, «welche Menschen nützlich sind und worin dieser Nutzen besteht».
Eine Kritik, die sich Obwaldens Landamman Niklaus Bleiker nicht gefallen lassen will. «Die Wortwahl von Moritz Leuenberger akzeptieren wir nicht. Von einem Bundesrat sollte man erwarten, dass er anständiger mit einem Kanton und seiner Regierung umgeht», lässt sich Bleiker in der «NZZ» zitieren.
«Absolut überraschend»
Bereits vor einem Jahr habe der Bundesrat den Richtplan genehmigt, seit über einem halben Jahr seien die Vorschläge im Internet zu finden – kritisiert seien die Sonderzonen nie worden. Dass Leuenberger gerade jetzt Kritik übe, sei deshalb «absolut überraschend».
Unterstützt wird Bleiker von unerwarteter Seite: Der Präsident der Grünen Obwalden, Gerardo Raffa, stempelte Leuenbergers Aussagen als «unqualifizierte Einmischung eines amtierenden Bundesrats» ab. Dies ändert aber nichts daran, dass Raffa zu den Sonderwohnzonen eine fundamental andere Meinung hat als der Landamman: Die Idee der Zonen sei schlicht obszön. «Das führt zu einer Zweiklassengesellschaft.»
Beschwerde hätte gute Chancen
Keine Freude an den Sonderwohnzonen hat Rechtsprofessor Rainer Schweizer. Im «SonntagsBlick» zeigt er sich empört: Hier finde «eine rechtlich unhaltbare Zweckvermischung statt». Behörden dürften gute Steuerzahler nicht mit der Aussicht auf «besten Boden» anlocken. Vor Bundesgericht hätte eine Beschwerde wohl gute Chancen: «Sonderzonen sind kaum bundesrechts- und verfassungskonform», sagt Schweizer.
(mlu)
Sonderwohnzonen für Reiche
Vor zehn Tagen hat der Obwaldner Kantonsrat beschlossen, dass an bestimmten, exklusiven, Wohnlagen spezielle Zonen ausgeschieden werden können. Diese werden nur zur Überbauung freigegeben, wenn die Personen, die auf ihr Bauen wollen, einen hohen Steuerertrag abwerfen oder Arbeitsplätze schaffen.