Lidl-Erpresser zu langjähriger Haft verurteilt
Der Mann wollte von Lidl 1,2 Millionen Euro erpressen. Bekommen hat er vom Landgericht Heilbronn vier Jahre und neun Monate Haft.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 57-Jährige das Unternehmen mit mehreren E-Mails und Drohbriefen zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro zwingen wollte. Zu diesem Zweck schreckte er auch nicht davor zurück, Lebensmittel zu manipulieren.
Er habe aus finanzieller Not gehandelt, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. «Ich wollte niemanden verletzen», sagte er. Er hatte beispielsweise Salz und auch Spiritus unter Frischkäse gemengt, um seinen Geldforderungen Nachdruck zu verleihen. Auch hatte er gedroht, Babynahrung nicht auszulassen. Menschen kamen aber nicht zu Schaden. Der Täter wurde noch vor der Geldübergabe ermittelt und festgenommen.
Die Anklage forderte fünf Jahre für den Erpresser, der sofort nach der Festnahme ein Geständnis abgelegt hatte. Der 57-Jährige ist wegen mehrerer Banküberfälle vorbestraft und verbüsste bis 1995 eine neunjährige Gefängnisstrafe. Die kriminelle Vergangenheit sei für die Richter einer der Gründe gewesen, die räuberische Erpressung mit vier Jahren und neun Monaten Haft zu bestrafen, sagte Gerichtssprecher Roland Kleinschroth. «Es ist kein mildes Urteil. Aber die Erpressung war generalstabsmässig geplant und von erheblicher krimineller Energie getragen», erklärte er. Zudem seien tatsächlich Lebensmittel manipuliert und nicht nur damit gedroht worden, und auch die hohe geforderte Summe von 1,2 Millionen Euro falle ins Gewicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die höchstens vier Jahre für ihren Mandanten für angemessen gehalten hatte, kann binnen einer Woche Revision einlegen.
Vor zwei Jahren sassen beim Landgericht Heilbronn schon einmal Erpresser von Lidl auf der Anklagebank. Ein damals 40-Jähriger hatte 1,15 Millionen Euro von der Supermarktkette gefordert und gedroht, andernfalls Marmelade zu vergiften. Er musste für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Helfer erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. (dapd)