Verschneite Autos«Lieber fünf Minuten zu spät, als sich und andere zu gefährden»
Die Basler Kantonspolizei hat am Samstag reihenweise Autos angehalten, die nicht ausreichend vom Schnee befreit waren. Das hat nun schwerwiegende Folgen für die fehlbaren Lenker.
- von
- Lukas Hausendorf
Der Wintereinbruch scheint manche Autolenker zu überfordern. Die Basler Kantonspolizei hat am Samstag «diverse» Fahrzeuge festgestellt und angehalten, die nicht in vorschriftsgemässem Zustand unterwegs waren, wie sie auf Facebook berichtet. Die Polizei liess die Lenker weiterfahren, aber erst nachdem sie ihre Autos vorschriftsgemäss vom Schnee befreit hatten. Zusätzlich wurden sie noch an die Basler Staatsanwaltschaft rapportiert.
Artikel 29 des Strassenverkehrsgesetzes definiert den betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand von Fahrzeugen so, dass Verkehrsregeln eingehalten und Lenker, sowie Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden. Wer die Betriebssicherheit vorsätzlich beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht, riskiert nach Artikel 93 des SVG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Im Falle von Fahrlässigkeit kommt der Halter mit einer Busse davon.
«Darum lieber fünf Minuten später ankommen, als sich und andere zu gefährden», hält der Social-Media-Cop der Kantonspolizei Raphael Schneider in seinem Post fest. Dort erinnert er auch daran, dass Motorhaube, Autodach, Scheiben, Glasflächen und Spiegel, Kontrollschilder und sämtliche Lichter vom Schnee befreit werden müssen, damit man vorschriftsgemäss unterwegs ist.