Lohndumping auf vielen Zürcher Baustellen

Aktualisiert

Lohndumping auf vielen Zürcher Baustellen

Die Arbeitskontrollstelle des Kantons Zürich (AKZ) hat in ihrem Geschäftjahr 2004/2005 knapp jede zweite der kontrollierten Baustellen beanstandet.

Bei 44 Prozent der Meldungen ging es um Lohndumping. Die von den Sozialpartnern und dem Kanton Zürich gemeinsam betriebene AKZ will durch regelmässige Kontrollen gesetzliche Verstösse in der Baubranche reduzieren. Auf insgesamt 1025 im Stichprobeverfahren untersuchten Baustellen wurden in dem Ende September abgelaufenen Geschäftsjahr 1723 Beanstandungen gemacht.

Der Anteil von 47 Prozent Beanstandungen an allen kontrollierten Baustellen entspricht damit jenem des Vorjahres (47,3 Prozent), wie es an der AKZ-Jahresmedienkonferenz am Dienstag in Zürich hiess. Erstmals wurde im Rahmen der Personenfreizügigkeit durch die AKZ auch das Lohndumping systematisch untersucht.

Seit Juni 2004 dürfen im Rahmen der Bilateralen Verträge Schweiz- EU ausländische Firmen bis zu 90 Tage ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Das so genannte Entsendegesetz schreibt aber vor, dass die in der Schweiz üblichen Löhne nicht unterboten werden dürfen.

Nicht überraschend

Lohndumping dominierte denn auch mit 762 Beanstandungen, wie AKZ- Geschäftsführer Marcel Müller betonte. Die restlichen Beanstandungen betrafen die Bereiche Meldewesen (280), unbewilligte Arbeit (272), Schwarzarbeit (225), Arbeitssicherheit (136) sowie übrige (48).

Die vielen Meldungen wegen Lohndumping seien «nicht überraschend», sagte Müller. Während bei kontrollierten Schweizer Firmen die Löhne im Durchschnitt um 10 Prozent unterboten würden, habe es bei ausländischen Baufirmen auch krasse Bespiele gegeben: Hier wurde Ausländern nur die Hälfte des branchenüblichen Lohnes bezahlt.

Nicht immer stichhaltig

Müller räumte jedoch ein, dass nicht jede Beanstandung letztlich zu einer Sanktion führte. Nicht selten stellten sich vor Ort durch die vier AKZ-Kontrolleure festgestellte Unregelmässigkeiten im Nachhinein als nicht stichhaltig heraus.

Zurzeit erfasse das AKZ nur die an die Sozialpartner und den Kanton weitergeleiteten Beanstandungen. Welcher Anteil letztlich zu Strafen führe, solle aber ab 2006 ebenfalls erfasst werden. Eine Mitarbeiterin des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) schätzt auf Anfrage, dass rund ein Drittel der Beanstandungen beim Lohndumping letztlich zu einer Sanktion führe.

Weitere Branchen erfasst

Die AKZ wurde in diesem Sommer neu gegründet und ist aus der 2001 von der Baubranche ins Leben gerufenen Baustellenkontrolle hervorgegangen. 2003 trat der Kanton bei. Die Kontrollen sollen einen fairen Wettbewerb garantieren sowie Gesamtarbeitsverträge und Mindeststandards für Arbeitnehmende sicherstellen.

Die AKZ dient auch als flankierende Massnahme im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Da diese im September vom Stimmvolk auf die neuen EU-Mitglieder erweitert wurde, dürfte der Kontrollaufwand in den nächsten Jahren weiter steigen.

Ferner wird die AKZ laut Müller ihr Aufgabengebiet 2006 erweitern. Künftig sollen neben dem Bau weitere Branchen wie Transportgewerbe, Personenverleiher, aber auch Carosseriegewerbe oder die Landwirtschaft kontrolliert werden.

(sda)

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