FlugverkehrLufthansa-Piloten müssen abheben
Die Piloten der Lufthansa dürfen doch nicht streiken. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat das Vorhaben gestoppt.
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Und sie fliegen doch: Die Piloten der Lufthansa dürfen nach einem neusten Gerichtsentscheid doch nicht in den Streik treten. (Archiv)
Die Lufthansa-Piloten können nicht ihre Arbeit niederlegen und einen Streik beginnen. Das Hessische Landesarbeitsgericht erliess heute eine einstweilige Verfügung gegen die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC).
Die Lufthansa hatte den Antrag eingereicht, nachdem die Gewerkschaft am Dienstag die bereits 13. Streikrunde in dem seit langem schwelenden Tarifkonflikt eingeläutet hatte. Das Landesarbeitsgericht entschied damit anders als das Arbeitsgericht Frankfurt am Main gestern.
Der Vorwurf der Piloten
Die Lufthansa wirft der VC vor, einen «Mogel-Streik» zu führen. Tatsächlich gehe es ihr gar nicht vorrangig um die Übergangsversorgung der Piloten, sondern um das Lufthansa-Billigkonzept Wings.
Die VC hat in der Vergangenheit den von Konzernchef Carsten Spohr geplanten Umbau mit einer externen Billigtochter, Eurowings, heftig kritisiert. Pilotenarbeitsplätze mit Billiglöhnen würden ins europäische Ausland exportiert und so dem deutschen Tarifrecht entzogen, lauteten unter anderem die Vorwürfe. (fal/sda)